Unfallversicherung

Ein Unfall im Haushalt ereignet sich schneller als erwartet. Schützen Sie Ihre Hausangestellten gegen das Risiko eines Arbeitsunfalls.

Als Arbeitgeber und Arbeitgeberin sind Sie in der Pflicht, Ihr Personal gegen Unfall zu versichern. Auch bei kleinen Einsätzen. So schützen Sie Ihre Angestellten optimal bei beruflichen Unfällen sowie bei Unfällen auf dem Hin- und Rückweg.

Ist Ihre Angestellte oder Ihr Angestellter bereits in der Krankenkasse gegen Unfall versichert, beschränkt sich diese Versicherung auf Nichtberufsunfälle. Damit ist sie bei einem Unfall während der Arbeitszeit nicht geschützt. Die Behandlungskosten eines solchen Unfalls tragen Sie als Arbeitgebender. Darum ist die Unfallversicherung obligatorisch.

Arbeitet Ihre Angestellte oder Ihr Angestellter weniger als acht Stunden pro Woche bei Ihnen? Dann beschränkt sich die Versicherung auf Berufsunfälle und Berufskrankheiten. Ab acht Wochenstunden müssen Sie auch Nichtberufsunfälle versichern.

Ist Ihre Angestellte oder Ihr Angestellter bei einem anderen Arbeitgeber tätig und dort gegen Unfall versichert? Auch dann sind Sie verpflichtet, eine Unfallversicherung abzuschliessen. Die Versicherungspolice lautet auf den Namen des Arbeitgebers und lässt sich im Schadenfall nicht übertragen.

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Am besten Sie melden sich bei einem anerkannten Unfallversicherer an. Das Abschliessen einer Police geht schnell und unkompliziert.

Die Prämie von zirka 100 Franken pro Jahr geht zu Ihren Lasten. Arbeitet Ihre Haushaltshilfe über acht Stunden pro Woche bei Ihnen, sind zusätzlich Nichtberufsunfälle zu versichern. Sie können diese Beiträge vom Lohn der Haushaltshilfe abziehen.

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Häufige Fragen

  • Meine Hausangestellte ist über ihre Krankenkasse gegen Unfall versichert. Warum muss ich sie trotzdem gegen Unfall versichern?

    Die Unfallversicherung Ihrer Hausangestellten über ihre Krankenkasse beschränkt sich auf Nichtberufsunfälle. So wäre sie bei einem Unfall während der Arbeitszeit nicht versichert.

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