Die Fachpersonen der SVA freuen sich mit Ihnen über Ihr neues Glück und nehmen gerne die Meldung Ihrer Heirat oder eingetragenen Partnerschaft entgegen. Sie beraten Sie, inwiefern sich daraus Änderungen bei den Leistungen ergeben.
Familienzulagen
Durch eine wesentliche Änderung in den Familienverhältnissen kann sich die anspruchsberechtigte Person für die Familienzulagen ändern.
Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
Ansprüche an die AHV und IV können sich durch die Heirat oder Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft ändern. Die Fachpersonen der SVA schauen mit Ihnen eine allfällige Leistungsänderung gerne an.
Plafonierung
Die Summe der Einzelrenten eines Ehepaars darf 150 Prozent der Maximalrente nicht übersteigen. Wird dieser Betrag überschritten, werden beide Einzelrenten angepasst.
Mein Anliegen
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.