Leistungsänderungen

Verlassen Sie die Schweiz definitiv? Informieren Sie sich frühzeitig, ob Ihre Leistungen auch ins Ausland gezahlt werden. Die Fachpersonen beraten Sie in allen Fragen der sozialen Sicherheit und stehen Ihnen bei diesem wichtigen Schritt bei.

Für Rentenbezüger/-innen im Ausland ist die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf verantwortlich. An diese werden Ihre Rentenakten beim Verlassen der Schweiz weitergeleitet. Sie ist auch für die Rentenzahlungen an Versicherte im Ausland zuständig. Der Anspruch an Hilflosenentschädigung entfällt. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Fachpersonen gerne beratend zur Seite.

Beliebteste Downloads

Alles anzeigen
Weniger anzeigen

Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

* Pflichtfeld.
** Telefonnummer oder E-Mail angeben.