Rückvergütung der AHV-Beiträge

Verlassen Sie die Schweiz? Möchten Sie eine Rückvergütung Ihrer AHV-Beiträge?

Wer die Schweiz definitiv verlässt, kann ein Gesuch um Rückvergütung der AHV-Beiträge einreichen. Voraussetzungen für die Beitragsrückvergütung sind unter anderem:

  • Sie sind Staatsangehöriger eines Nichtvertragsstaates.
  • Sie haben während mindestens einem Jahr AHV-Beiträge entrichtet.

Beliebteste Downloads

Alles anzeigen
Weniger anzeigen

Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

* Pflichtfeld.
** Telefonnummer oder E-Mail angeben.