Sie entrichten weiterhin Beiträge an die Sozialversicherung. Die Fachpersonen der SVA Aargau beraten Sie gerne und klären ab, ob Sie die minimale Beitragspflicht erfüllen.
Beziehen Sie IV-Leistungen? Dann melden Sie Ihren längeren Auslandaufenthalt der Kontaktperson bei der Invalidenversicherung.