Krankentaggeldversicherung

Ihre Haushaltshilfe ist erkrankt. Hat sie Anspruch auf Lohnzahlungen?

Die Krankentaggeldversicherung ist im Gegensatz zur Unfallversicherung nicht obligatorisch. Aber auch Angestellte im privaten Haushalt haben Anspruch auf Lohnfortzahlung. Haben Sie keine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, tragen Sie die Lohnkosten bei einem Ausfall selber.

Im Kanton Aargau können Sie sich auf den Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal stützen. Erkrankt Ihre Haushaltshilfe im ersten Dienstjahr, müssen Sie den Lohn drei Wochen lang weiter bezahlen. Bei weiteren Dienstjahren verlängert sich dieser Anspruch.

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