Mann mit Rechnern und Schreibblock am Tisch

Beitragsverfahren Kapitalertrag

Provisorische Beitragsberechnung

Die provisorischen AHV/IV/EO-Beiträge werden aufgrund der Erträge berechnet, welche Sie der SVA Aargau gemeldet haben.

Passen Sie diese Beitragsgrundlage an, wenn Sie feststellen, dass die erzielten Erträge aus Ihrem Geschäftsvermögen höher sind als jene, die Sie der SVA Aargau zuletzt gemeldet haben hier

Die provisorische Grundlage können Sie jederzeit anpassen lassen, solange die definitive Beitragsberechnung aufgrund der Meldung der Steuerverwaltung noch nicht erfolgt ist. Die SVA Aargau berechnet anhand Ihrer Meldung die Differenz zwischen den bisherigen und den neu geschuldeten Akontobeiträgen und stellt diese anschliessend in Rechnung. Bitte beachten Sie, dass Differenzrechnungen innert 30 Tagen beglichen werden müssen. Verspätete Zahlungen lösen einen Verzugszins aus.

Definitive Beitragsberechnung

Ihre definitiven AHV/IV/EO-Beiträge werden aufgrund der Steuerveranlagung festgelegt.

Die Steuerverwaltung meldet uns die Erträge erst, wenn Ihre Steuerveranlagung der Bundessteuer rechtskräftig ist. Die SVA Aargau berechnet anschliessend die Differenz zwischen den bezahlten Akontobeiträgen und den definitiv geschuldeten Beiträgen.

Die Angaben der Steuerverwaltung sind für die SVA Aargau verbindlich.

 

Häufige Fragen

  • Weshalb bezahle ich Verzugszinsen, obwohl mich kein Verschulden trifft?

    Verzugszinsen werden unabhängig von der Verschuldensfrage erhoben. Sie sind ein Ausgleich für das Kapital, welches den Ausgleichskassen aufgrund der verzögerten Beitragszahlung für die Auszahlung von Leistungen nicht zur Verfügung stand. Hintergrund dieser strengen Gesetzesregelung ist das Umlageverfahren der AHV/IV/EO. Die eingehenden Beiträge werden umgehend für die Auszahlung von Leistungen benötigt und müssen daher zeitnah geleistet werden.

  • Wie beantrage ich eine Fristerstreckung?

    Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Rechnung fristgerecht zu begleichen, können Sie hier online eine Fristerstreckung beantragen.

  • Wie kann ich Veränderungen wie Adressänderungen, Ende der Erträge etc. melden?

    Bitte melden Sie uns Veränderungen schriftlich. Sie können uns diese per Post oder per E-Mail an register@sva-ag.ch mitteilen.

  • Haben diese geleisteten Beiträge einen Einfluss auf meine (zukünftige) Rente?

    Für die Berechnung Ihrer Rente werden alle Einkommen bis zum 31. Dezember des Jahres, vor der effektiven Pensionierung, zusammengezählt. Somit können diese Beiträge einen Einfluss auf Ihre (zukünftige) Rente haben, massgebend ist das Beitragsjahr, in welchem die Erträge festgelegt werden.

Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

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