Zwei Frauen im Gespräch

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose tragen einen wesentlichen Teil zur Existenzsicherung von Personen bei, welche kurz vor dem Rentenalter von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden.

Die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose tragen zur Existenzsicherung von Personen bei, welche kurz vor dem Rentenalter von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden.

Bei den Überbrückungsleistungen handelt es sich um eine neue Sozialversicherung. Die gesetzlichen Grundlagen sind seit 1. Juli 2021 in Kraft. 

Weshalb gibt es Überbrückungsleistungen?

Personen, die kurz vor dem Rentenalter ihre Stelle verlieren, können in eine schwierige Lage geraten. Die Chance im Arbeitsmarkt wieder Fuss zu fassen, sind für sie tiefer. Wer arbeitslos ist, hat nur eine bestimmte Zeitdauer Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung. Hat eine Person sämtliche Taggelder bezogen, die ihr zustehen, wird sie ausgesteuert und wird nicht weiter durch die Arbeitslosenversicherung unterstützt. Dadurch kann sich die finanzielle Situation rasch verschlechtern. Damit Betroffene nicht sämtliche Ersparnisse und teilweise sogar ihre Altersvorsorge beanspruchen müssen, gibt es Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose.

Habe ich Anspruch auf Überbrückungsleistungen?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben:
 

  • Sie werden im Monat, in dem Sie 60 Jahre alt werden, oder danach von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert.
  • Die Aussteuerung durch die Arbeitslosenversicherung erfolgte ab dem 1. Juli 2021. Wenn Ihr Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung vor dem 1. Juli 2021 geendet hat, haben Sie keinen Anspruch auf Überbrückungsleistungen.
  • Sie waren während mindestens 20 Jahren in der AHV versichert, davon mindestens 5 nach dem 50. Altersjahr. Das Einkommen betrug pro Jahr mindestens 75% des Höchstbetrages der Altersrente des betreffenden Jahres (Beispiel: Höchstbetrag Altersrente 2023 = CHF 29 400 / 75% des Höchstbetrages = CHF 22 050). Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften gelten auch als Einkommen.
  • Sie haben unter 50 000 Franken Vermögen (Alleinstehende) resp. unter 100 000 Franken (Ehepaare). Selbstbewohntes Wohneigentum wird nicht zum Vermögen gezählt.
  • Sie beziehen keine AHV- oder der IV-Renten und haben auch keinen Anspruch darauf.

Wie werden die Überbrückungsleistungen berechnet?

Die Berechnung der Überbrückungsleistungen orientiert sich an der Berechnung der Ergänzungsleistungen. Der Betrag der Überbrückungsleistungen entspricht der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen.

Die Höhe der Überbrückungsleistungen beträgt pro Jahr maximal 45 225 Franken für Alleinstehende resp. 67 838 Franken für Ehepaare oder Personen mit minderjährigen oder noch in Ausbildung stehenden Kindern. Nähere Informationen zur Berechnung finden Sie im Merkblatt Überbrückungsleistungen.

Bis wann erhalte ich Überbrückungsleistungen?

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Überbrückungsleistungen bis zum Erreichen des AHV-Rentenalters. Wenn absehbar ist, dass Sie nach Erreichung des AHV-Rentenalters Ergänzungsleistungen erhalten werden, endet der Anspruch sobald Sie die AHV-Rente vorbeziehen können. Eine AHV-Rente kann zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter bezogen werden.

Anmeldung Überbrückungsleistungen

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