Immer mehr Familien beschäftigen Angestellte im Haushalt. Sie verrichten wertvolle Arbeit und halten den Haushalt in Schwung. Kümmern Sie sich rechtzeitig um arbeitsrechtliche Ansprüche, auch bei kleinstem Pensum.
Arbeitsvertrag
Ein schriftlicher Vertrag ist nicht zwingend vorgeschrieben. Halten Sie dennoch die wichtigsten Punkte schriftlich fest:
- Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Versichertennummer, Arbeitszeit, Arbeitsort
- Bruttolohn pro Stunde, Sozialversicherungsabzüge, Ferienentschädigung
- Lohnfortzahlung bei Krankheit
- Vertragsbeginn, Probezeit, Kündigungsfrist
Ohne schriftliche Vereinbarung gelten die Regelungen im Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal des Kantons Aargau.
Einen Mustervertrag finden Sie auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft
(kurz SECO).
Lohn
Ist der Einsatz Ihrer Angestellten unregelmässig? Das Fachteam der SVA Aargau empfiehlt Ihnen, einen Stundenlohn inklusive Ferienzuschlag zu vereinbaren. Für vier Ferienwochen erheben Sie einen Zuschlag von 8.33 Prozent auf dem Bruttolohn. Bei fünf Wochen beträgt der Ferienzuschlag 10.63 Prozent.
Wie berechnen Sie den Brutto- / Nettolohn? Kalkulieren Sie das Lohnbudget anhand der Berechnungsvorlage des SECO oder rechnen Sie den Nettolohn mit einer der folgenden Formeln zum Bruttolohn um:
ab 01.01.2021
- Ordentliches Abrechnungsverfahren mit Nettolohn bis 11'562.-/Monat
= Nettolohn / 0.936 - Ordentliches Abrechnungsverfahren mit Nettolohn über 11'562.-/Monat
= (Nettolohn + 74.10) / 0.942 - Vereinfachtes Abrechnungsverfahren (BGSA)
= Nettolohn / 0.886
vom 01.01.2020 bis 31.12.2020
- Ordentliches Abrechnungsverfahren mit Nettolohn bis 11'562.-/Monat
= Nettolohn / 0.93625 - Ordentliches Abrechnungsverfahren mit Nettolohn über 11'562.-/Monat
= (Nettolohn + 74.10) / 0.94225 - Vereinfachtes Abrechnungsverfahren (BGSA)
= Nettolohn / 0.88625
In der Schweiz gelten für Hausangestellte je nach Ausbildung und Berufserfahrung Mindestlöhne. Weitere Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf der Homepage des SECO.