Ich lasse mich frühpensionieren und beziehe die AHV-Rente noch nicht

Sie planen die Frühpensionierung möchten aber noch keine AHV-Rente beziehen? Mit diesen Tipps vermeiden Sie unerwünschte Überraschungen.

Auch wenn Sie nicht mehr arbeiten, zahlen Sie weiterhin AHV-Beiträge. Und zwar solange, bis Sie das Referenzalter von 64 bzw. 65 Jahren erreicht haben.

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Durch die Annahme der Reform AHV21 wird das Rentenalter der Frauen schrittweise um jeweils 3 Monate erhöht. Die Beitragspflicht verlängert sich dadurch für folgende Jahrgänge der Frauen:

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JahrgangBeitragspflicht bis zum folgenden Altersjahr: 
196064 Jahre
196164 + 3 Monate
196264 + 6 Monate
196364 + 9 Monate
Ab 196465 Jahre
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Sind Sie verheiratet und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner ist noch erwerbstätig? Dann kann es sein, dass sie oder er Ihre Beiträge abdeckt. Weitere Informationen zur Beitragspflicht als Nichterwerbstätige*r finden Sie hier.

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So vermeiden Sie Lücken in der Altersvorsorge

Melden Sie sich jetzt bei uns als nichterwerbstätige Beitragszahler*in an und vermeiden Sie Lücken in Ihrer Altersvorsorge.

Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

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