Ich lasse mich frühpensionieren und beziehe die AHV-Rente

Ab 1. Januar 2024 können Sie Ihre AHV-Rente neu monatsweise vorbeziehen. Wichtig ist, dass Sie uns den Rentenvorausbezug im Voraus anmelden.

Sie müssen uns den Vorbezug der AHV-Rente schriftlich anmelden. Das Gesetz sieht dafür eine Frist vor. Möchten Sie Ihre Rente beispielsweise mit 63 Jahren vorbeziehen, müssen Sie uns dies spätestens in jenem Monat melden, in dem Sie 63 Jahre alt werden. Wir empfehlen Ihnen jedoch, uns bereits früher zu benachrichtigen.

Die AHV-Rente können Sie ab dem 63. Altersjahr beziehen. Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgang 1961 – 1969) können die AHV-Rente bereits ab dem 62. Altersjahr beanspruchen.

Sie können die ganze AHV-Rente oder einen Teil davon (zwischen 20 -80 Prozent der Rente) vorbeziehen. Sie können den Anteil der bezogenen Rente einmal erhöhen, bevor Sie die ganze Rente beziehen. Die Erhöhung des vorbezogenen Rentenanteils können Sie mit dem Formular beantragen.

Wichtig: Sobald Sie das Referenzalter erreichen, wird Ihre Rente neu berechnet. Dabei werden die weiterhin einbezahlten AHV-Beiträge berücksichtigt. Vor Erreichen des Referenzalters melden Sie sich für die Neuberechnung Ihrer Rente mit diesem Formular an.

Die Beitragspflicht an die AHV/IV/EO/ALV dauert bis zum Ende des Monates, in dem Sie das Referenzalter erreichen. Wenn Sie die AHV-Rente vorbeziehen, zahlen Sie also weiterhin AHV-Beiträge. Sind Sie verheiratet und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner ist noch erwerbstätig? Dann kann es sein, dass sie oder er Ihre AHV-Beiträge abdeckt. Weitere Informationen zur Beitragspflicht als Nichterwerbstätige/r finden Sie hier.

Mehr
Weniger

Anmeldung für Vorbezug der AHV-Rente

Melden Sie sich jetzt für den Vorbezug der AHV-Rente an. Denken Sie daran, sich auch gleichzeitig für die weiteren Beitragszahlung als Nichterwerbstätige anzumelden.

Häufige Fragen

  • Woher weiss ich, ob ich weiterhin noch AHV-Beiträge bezahlen muss?

    Weitere Informationen zur Beitragspflicht finden Sie hier oder kontaktieren Sie uns.

  • Wie lange wird meine Rente bei einem Vorbezug gekürzt?

    Die Kürzung bei einem Vorbezug ist lebenslänglich.

Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

* Pflichtfeld.
** Telefonnummer oder E-Mail angeben.