Medizinische Gutachten

Der Regionale Ärztliche Dienst (RAD) kann bei unklaren medizinischen Situationen eine externe Begutachtung empfehlen. Es handelt sich dabei um eine Abklärung bzw. einen Untersuch bei einem unabhängigen Drittarzt bzw. bei einer unabhängigen Drittärztin.

Wir wollen qualitativ hochstehende Gutachten innert nützlicher Frist erhalten. Die Neutralität und Unabhängigkeit der Gutachterinnen und Gutachter ist unabdingbar. Wir nehmen keinerlei Einfluss auf die Ergebnisse der Begutachtung.

Gutachten in einer Fachrichtung (monodisziplinär)

In den Downloads weiter unten finden Sie die Liste sämtlicher Gutachterinnen, Gutachter und Gutachterstellen, mit welchen wir zusammenarbeiten. Die Vergabe von monodisziplinären Gutachten erfolgt direkt durch die Invalidenversicherung Aargau.

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Gutachten in 2 oder mehr Fachrichtungen (bidisziplinär und polydisziplinär)

Die Vergabe von bidisziplinären und polydisziplinären Gutachten erfolgt seit Januar 2022 durch einen Zufallsgenerator des Bundes (weitere Informationen dazu finden Sie auf www.suissemedap.ch).

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Durchführung des Gutachtens

Sobald eine Stelle ausgelost wurde, orientieren wir Sie schriftlich über die Begutachtung. Im nächsten Schritt werden Sie von der Gutachterin, dem Gutachter oder der Gutachterstelle ein Terminaufgebot erhalten. Nach der Abklärung erstellt die Gutachterstelle einen Bericht. In der Regel dauert es ungefähr zwei bis vier Monate (bei einer Fachrichtung) und vier bis sechs Monate (bei mehr als 2 Fachrichtungen) ab Auftragserteilung, bis wir den Bericht erhalten.

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Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

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