Einkommensteilung – Splitting

Wenn das Einkommen während der Ehe geteilt wird, heisst das Splitting.

Um die Renten der AHV/IV von verheirateten, verwitweten oder geschiedenen Personen festzulegen, werden die Einkommen, welche die beiden Ehepartner während der Ehejahre erzielt haben, aufgeteilt und je zur Hälfte dem andern Ehepartner gutgeschrieben. Diese Einkommensteilung heisst Splitting. Sie kommt zum Zug, wenn

  • beide Ehepartner Anspruch auf eine Rente haben oder

  • die Ehe/Partnerschaft geschieden wird oder

  • ein Ehepartner stirbt und der andere bereits eine Rente bezieht.

Wer geschieden ist und ein Splitting durchführen möchte, sendet den Antrag unter Beilage einer Kopie des Scheidungsurteils an eine Ausgleichskasse, bei der AHV-Beiträge einbezahlt wurden.

Häufige Fragen

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    Auf schriftliche Anfrage hin (nicht telefonisch) erstellen wir Ihnen gerne eine eine kostenlose Rentenvorausberechnung. Weitere Informationen finden Sie hier.

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