Waisenrenten

Kinder haben Anspruch auf eine Waisenrente, wenn ein Elternteil stirbt. Beim Tod beider Elternteile besteht ein Anspruch auf zwei Renten.

Der Anspruch auf die Waisenrente erlischt mit dem 18. Geburtstag. Wenn eine Ausbildung absolviert wird, verlängert sich dieser, jedoch längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr.

Die Ausbildungsbestätigungen der Kinder sind der Anmeldung für die Hinterlassenenrenten beizulegen.

Wenn zwei Waisenrenten oder eine Kinder- und eine Waisenrente zusammentreffen, werden diese allenfalls plafoniert. Die Summe der Renten darf höchstens 60 Prozent der maximalen Einzel-Altersrente betragen. Liegen sie im Total über diesem Betrag, werden sie angepasst.

Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

* Pflichtfeld.
** Telefonnummer oder E-Mail angeben.