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Prämienverbilligung 2023

Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Informationen zur Prämienverbilligung 2023

Die Anmeldefrist für die Prämienverbilligung 2023 ist am 31.12.2022 abgelaufen. Falls Sie einen Antrag gestellt haben, werden Sie schnellstmöglich schriftlich Bescheid erhalten. Ein allfälliger Anspruch wird rückwirkend an die Krankenkasse gemeldet und nachträglich vergütet.

Haben Sie Ihren Krankenversicherer gewechselt?

Sie müssen nichts unternehmen. Der Wechsel wird uns automatisch von Ihrem bisherigen Krankenversicherer gemeldet.

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Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

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Die Prämienverbilligung im Kanton Aargau einfach erklärt:

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