Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

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Familien und Konkubinatspaare benötigen nur einen Anmeldecode.
Die Antragsfrist läuft am 31.12.2023 aus – danach kann kein Antrag auf Prämienverbilligung 2024 mehr gestellt werden.
Eine Videoanleitung zum Antrag finden Sie hier.
Beziehen Sie Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe?
Sie müssen keine Anmeldung für die Prämienverbilligung vornehmen. Ihr Anspruch wird automatisch berechnet und an Ihren Krankenversicherer gemeldet.
Weitere Informationen zur Anmeldung der Prämienverbilligung 2024 finden Sie auch in unserem Informationsblatt.
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.