

Ob Sie Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben, geht aus Ihrer Steuerveranlagung des Jahres 2017 hervor. Sollten sich Ihre finanziellen Verhältnisse seither aber verändert haben, so müssen Sie dies der SVA Aargau zwecks Neuberechnung melden.
Haben Sie noch keinen Code erhalten? Hier können Sie Ihren persönlichen Anmeldecode für die Prämienverbilligung 2020 bestellen:
Stellen Sie mit Ihrem persönlichen Anmeldecode den Antrag für die Prämienverbilligung 2020.
Die Video-Anleitung dazu finden Sie hier.
Eine Codebestellung ist nicht erforderlich. Solange Sie Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe beziehen, haben Sie Anspruch auf Prämienverbilligung. Ihre Krankenversicherung wird von uns automatisch informiert.
Eine Codebestellung ist nicht erforderlich. Sie können mit dem Antragsformular für Neuzuzüger Ihre Prämienverbilligung beantragen. Dieses finden Sie unter www.sva-ag.ch/meldung
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.
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