Rentenvorausberechnung

Damit wir Ihre AHV-Rente korrekt berechnen können, benötigen wir einige Informationen von Ihnen. Planen Sie rund 30 Minuten für das Ausfüllen des Onlineformulars ein. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Vorausberechnung Ihrer AHV-Rente.

Bei der Planung Ihrer Pensionierung müssen Sie viele individuelle Faktoren der 1., 2. und 3. Säule berücksichtigen. Für eine umfassende Vorsorgeberatung wenden Sie sich an Ihre Bank oder eine neutrale Vorsorgeberatung.

Wünschen Sie eine Standardberechnung Ihrer künftigen AHV-Rente (inklusive Vorbezug oder Aufschub) oder haben Sie bereits Vorstellungen von Ihrem Pensionierungszeitpunkt und möchten wissen, wie hoch Ihre Rente dann voraussichtlich sein wird? Gerne berechnen wir Ihre Altersrente, damit Ihnen die definitive Entscheidung leichter fällt.

Mehr
Weniger

Formular für Rentenvorausberechnung

Mehr
Weniger

Hilfreiche Informationen

10 Tipps zum Ausfüllen der Rentenvorausberechnung

Zu den Tipps

Mehr
Weniger

Häufige Fragen

  • Welche Ausgleichskasse ist für die Anmeldung der Altersrente zuständig?

    Sind Sie selbständig oder nichterwerbstätig? Sie können die Anmeldung bei der Ausgleichskasse einreichen, bei der Sie aktuell AHV-Beiträge einbezahlen. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, können Sie die Anmledung dort einreichen, wo Ihr Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge einbezahlt. Sollten Sie oder Ihr/e Ehepartner/in bereits eine Rente beziehen, reichen Sie die Anmeldung bei der auszahlenden Ausgleichskasse ein.

  • Ich bin verheiratet. Soll mein*e Ehepartner*in auch einen Antrag für eine Rentenvorausberechnung einreichen?

    Ja. Die Renten werden für beide Ehegatten separat berechnet. Da die Renten eines Ehepaares voneinander abhängig sind, empfehlen wir, dass beide Ehepartner gleichzeitig je einen Antrag einreichen.

  • Ist die Vorausberechnung kostenpflichtig?

    Nein. Die Vorausberechnung ist kostenlos.

  • Wie lange dauert es, bis Sie mir die voraussichtliche Rentenhöhe mitteilen?

    Rechnen Sie mit rund sechs Wochen. Muss beispielsweise noch eine Einkommensteilung (Splitting) einer früheren Ehe durchgeführt werden, kann es sein, dass wir mehr Zeit benötigen.

  • Ich habe einen Auszug aus meinen individuellen Konto bestellt. Kann ich daraus die Rentenhöhe ableiten?

    Nein. Auf dem Auszug Ihres individuellen Kontos sind lediglich die Erwerbseinkommen ersichtlich. Wir empfehlen Ihnen, eine Rentenvorausberechnung zu beantragen.

    Jetzt beantragen

  • Ich bin geschieden. Muss ich meine frühere*n Ehe*n angeben?

    Ja. Die Einkommen während einer Ehe werden auf beide Ehepartner hälftig aufgeteilt. Dies hat Einfluss auf die Rentenhöhe.

  • Meine Kinder sind schon erwachsen. Muss ich sie auf dem Formular erwähnen?

    Ja. Es spielt keine Rolle, ob Ihre Kinder schon erwachsen sind. Damit wir Ihnen bei der Berechnung Ihrer AHV-Rente die Erziehungsgutschriften anrechnen können, bitten wir Sie, Ihre Kinder aufzuführen.

Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

* Pflichtfeld.
** Telefonnummer oder E-Mail angeben.