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Kontoauszug / Versicherungsausweis
Jede versicherte Person hat ein individuelles Konto bei der AHV. Darin finden sich alle deklarierten Erwerbseinkommen. Aufgrund dieser Einträge werden die Renten berechnet.
Familienzulagen für Selbstständigerwerbende
Als selbstständigerwerbende/r Mutter oder Vater können Sie Familienzulagen beantragen. Der Anspruch besteht, sofern Sie einen AHV-pflichtigen Gewinn von mindestens 7'350 Franken pro Jahr erreichen.
Familienzulagen für Arbeitnehmende
Arbeitnehmende haben Anspruch auf Familienzulagen: ab einem AHV-pflichtigen Lohn von mindestens 7'350 Franken pro Jahr respektive 612 Franken pro Monat.
Familienzulagen in der Landwirtschaft
Arbeiten Sie als Angestellte(r) oder als Selbstständigerwerbende(r) in der Landwirtschaft und unterstützen Kinder unter 16 Jahren oder junge Erwachsene in Ausbildung?
Familienzulagen für Nichterwerbstätige
Sofern Sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen oder das Erwerbseinkommen von derzeit maximal 7'350 Franken pro Jahr respektive 612 Franken pro Monat nicht erreichen, sind Sie zulagenberechtigt.
AHV-Beiträge bei Todesfall
Die AHV-Beitragspflicht endet mit dem Ableben des Versicherten.
AHV-Beiträge bei Scheidung
Durch eine Scheidung ändert sich die Beitragspflicht in AHV, IV und EO.
Einkommensteilung
Wenn das Einkommen während der Ehe geteilt wird, heisst das Splitting.
Leistungen
Die Fachpersonen der SVA Aargau nehmen die Meldung Ihrer Scheidung entgegen. Sie beraten Sie, inwiefern sich daraus Leistungsänderungen ergeben.
Scheidung und Trennung
Haben Sie sich getrennt oder scheiden lassen?
AHV-Beiträge bei Ehepartnern
Ehepaare und eingetragene Partner können sich gegenseitig von der AHV/IV/EO-Beitragspflicht befreien.
Konkubinat
Sie leben im Konkubinat? Welchen Einfluss hat dies auf Ihren Versicherungsschutz?
Leistungen
Die Fachpersonen der SVA freuen sich mit Ihnen über Ihr neues Glück und nehmen gerne die Meldung Ihrer Heirat oder eingetragenen Partnerschaft entgegen. Sie beraten Sie, inwiefern sich daraus Änderung...
Heirat und Partnerschaft
Sind Sie den Bund des Lebens eingegangen? Haben Sie Ihre Partnerschaft eintragen lassen? Dadurch ändert sich Ihre Situation bei der Sozialversicherung.
Erkrankt oder verunfallt
Sind Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig? Oder im Alltag auf Unterstützung angewiesen?
Familienzulagen für Hausdienstangestellte
Ihre Mitarbeitenden mit Kindern haben Anspruch auf Familienzulagen: Ab einem AHV-pflichtigen Bruttolohn von 7'350 Franken pro Jahr oder 612 Franken pro Monat.
Krankentaggeld
Ihre Haushaltshilfe ist erkrankt. Hat sie Anspruch auf Lohnzahlungen?
Jährliche Ergänzungsleistung
Die jährliche Ergänzungsleistung entspricht der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben (z.B. Mietzins, Heimkosten, Betrag für Krankenkasse) und den anrechenbaren Einnahmen (z.B. Renteneinnahmen, ...
Lohnsummenanpassung
Sie erhalten regelmässig provisorische Akontorechnungen für die Sozialversicherungsbeiträge. Diese basieren auf der provisorischen Lohnsumme, die Sie uns auf Ihrer Anmeldung oder der letzten Lohnmeldu...
Familienzulagen in der Landwirtschaft
Arbeiten Sie als Angestellte(r) oder als Selbstständigerwerbende(r) in der Landwirtschaft und unterstützen Kinder unter 16 Jahren oder junge Erwachsene in Ausbildung?
Ein-/Austritt Mitarbeitende
Beschäftigen Sie Mitarbeitende, rechnen Sie diese mit der SVA Aargau ab.
Unterstützung im Alltag
Altersrente für Selbstständige
IV-Taggelder
IV-Taggelder ergänzen die Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung. Während Eingliederungs- und Abklärungsmassnahmen sichern sie den Lebensunterhalt Betroffener und ihrer Familie.
Umschulung
Umschulungen oder Wechsel in neue Aufgabenbereiche können helfen, die Erwerbsfähigkeit zu verbessern oder zu erhalten. Die erfahrenen Fachpersonen der Invalidenversicherung unterstützen Sie dabei.
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