Überblick der EU-, EFTA- und Vertragsstaaten

Die Schweiz hat mit zahlreichen Mitgliedstaaten ein Sozialversicherungsabkommen. Die einzelnen Abkommen unterscheiden sich und haben einen politischen oder wirtschaftlichen Hintergrund.

Zwischen der Schweiz und anderen Mitgliedstaaten bestehen zwischenstaatliche Regelungen über die soziale Sicherheit. Ziel dieser Abkommen sind primär die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der Vertragsparteien und die Bestimmung der anwendbaren Gesetzgebung. Zu den wichtigsten Sozialversicherungsabkommen stehen ausführliche Broschüren vom Bundesamt für Sozialversicherungen zur Verfügung.

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Übersicht der Sozialversicherungsabkommen

Das EU-Abkommen ist anwendbar mit folgenden StaatenDas EFTA-Abkommen ist anwendbar mit folgenden StaatenDie Schweiz hat mit folgenden Staaten ausserhalb der EU ein Sozialversicherungsabkommen
Belgien*IslandAustralien
Bulgarien*Liechtenstein*Bosnien & Herzegowina
Dänemark*Norwegen*Brasilien
Deutschland* Chile
Estland 

China

(ohne Hongkong, Macao, Taiwan)

Finnland* Indien
Frankreich* Israel
Griechenland* Japan
Irland* Kanada/Quebec
Italien* Kosovo
Kroatien* Nordmazedonien
Lettland Montenegro
Litauen Philippinen
Luxemburg* San Marino
Malta Serbien
Niederlande* Südkorea
Österreich* Tunesien
Polen Türkei
Portugal* Uruguay
Rumänien USA
Schweden* Vereinigtes Königreich
Slowakei*  
Slowenien*  
Spanien*  
Tschechische Republik*  
Ungarn*  
Zypern*  
   

*Mit diesen Staaten besteht zusätzlich ein Sozialversicherungsabkommen.

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