Definitive Beitragsberechnung

Ihre definitiven AHV/IV/EO-Beiträge für Selbstständigerwerbende werden aufgrund der Steuerveranlagung festgesetzt.

Die Steuerverwaltung meldet uns die Angaben erst, wenn Ihre Steuerveranlagung der Bundessteuer rechtskräftig ist. Die SVA Aargau berechnet anschliessend die Differenz zwischen den bezahlten Akontobeiträgen und den definitiv geschuldeten Beiträgen.

Die Angaben der Steuerverwaltung sind für die SVA Aargau verbindlich.

Sollten Sie feststellen, dass die Einkommensgrundlage für die Akontorechnungen zu tief ist, lohnt es sich, Ihr Einkommen online anpassen zu lassen. Die provisorische Einkommensgrundlage können Sie jederzeit anpassen lassen, solange die definitive Beitragsberechnung aufgrund der Meldung der Steuerverwaltung noch nicht erfolgt ist. Die SVA Aargau berechnet anhand Ihrer Einkommensmeldung die Differenz zwischen den bisherigen und den neu geschuldeten Akontobeiträgen und stellt diese anschliessend in Rechnung. Bitte beachten Sie, dass Differenzrechnungen innert 30 Tagen beglichen werden müssen. Verspätete Zahlungen lösen einen Verzugszins aus.

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Häufige Fragen

  • Weshalb bezahle ich Verzugszinsen, obwohl mich kein Verschulden trifft?

    Verzugszinsen werden unabhängig von der Verschuldensfrage erhoben. Sie sind ein Ausgleich für das Kapital, welches den Ausgleichskassen aufgrund der verzögerten Beitragszahlung für die Auszahlung von Leistungen nicht zur Verfügung stand. Hintergrund dieser strengen Gesetzesregelung ist das Umlageverfahren der AHV/IV/EO. Die eingehenden Beiträge werden umgehend für die Auszahlung von Leistungen benötigt und müssen daher zeitnah geleistet werden.

  • Wie beantrage ich eine Fristerstreckung?

    Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Rechnung fristgerecht zu begleichen, können Sie hier online eine Fristerstreckung beantragen.

Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

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