Assistenzbeitrag für Selbstständige

Der Assistenzbeitrag erleichtert ein Leben zu Hause. Mit diesem finanziellen Beitrag stellen Sie eine Assistenzperson ein, die Sie bei Ihrer Lebensführung unterstützt. Sie werden Arbeitgeberin oder Arbeitgeber. Den Assistenzbeitrag erhalten Sie zusätzlich wenn ein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung besteht. Die Invalidenversicherung unterstützt Sie mit dieser Leistung, damit Sie ein selbstbestimmtes Leben führen können.

Anmeldung

Hier können Sie sich für den Assistenzbeitrag für Erwachsene online anmelden. Für Anpassungen eines bestehenden Assistenzbeitrages genügt ein einfaches Schreiben.

Zur Anmeldung

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Anspruch

Als erwachsene Personen haben Sie Anspruch auf einen Assistenzbeitrag, wenn Sie

  • eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung beziehen;
  • zu Hause leben

Der Anspruch entsteht frühestens ab dem Zeitpunkt der Anmeldung. AHV-Rentner*innen erhalten keinen Assistenzbeitrag.

Für Minderjährige sowie Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit gelten besondere Bestimmungen.

Ehepartner, Lebenspartner, Eltern, Grosseltern, Kinder, Enkelkinder, usw. gelten nicht als Assistenzpersonen.

Der Assistenzbeitrag ist von Ihrem regelmässigen zeitlichen Hilfebedarf abhängig. Sie schliessen einen Arbeitsvertrag mit der Assistenzperson ab und werden dieser gegenüber zum Arbeitgeber oder zur Arbeitgeberin (mit Arbeitsvertrag). Die Assistenzstunden rechnen Sie mit der IV-Stelle ab. Mit dem Assistenzbeitrag bezahlen Sie die Assistenzperson.

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Leistungen

Der Assistenzbeitrag berechnet sich nach der Zeit der Hilfeleistungen. Dabei ist die gesamte Lebensführung massgebend (z.B. Haushaltführung, Erziehung und Kinderbetreuung, berufliche Aus- und Weiterbildung usw.).

Für den Assistenzbeitrag gibt es drei Stundenansätze:

  • Normalansatz: 34.30 Franken pro Stunde
  • Besondere Qualifikationen: 51.50 Franken pro Stunde
  • Nachtdienst (individueller Ansatz): maximal 164.35 Franken pro Nacht

Den Assistenzbeitrag erhalten Sie zusätzlich zur Hilflosenentschädigung. Die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden und die Ferienentschädigung sind im Assistenzbeitrag inbegriffen.

Für externe Beratungsleistungen (z.B. durch Pro Infirmis) übernimmt die Invalidenversicherung bei erstmaliger Zusprache 1‘500 Franken für einen Zeitraum von drei Jahren. Diese Leistungen beinhalten etwa die Unterstützung bei der Wohnungssuche bei Heimaustritt oder bei der Suche nach einer Assistenzperson. Benötigen Sie nach Ablauf der Frist weitere Beratung, können Sie ein weiteres begründetes Gesuch einreichen.

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Abrechnung

Für die erste Abrechnung benötigen Sie die folgenden Dokumente:

  • Arbeitsverträge für sämtliche Assistenten
  • Alle Lohnabrechnungen
  • Beitragsrechnung der Ausgleichskasse
  • Unfallversicherung mit den Prämiensätzen für Berufsunfall und Nichtberufsunfall
  • Pensionskasse (sofern dies abgezogen wird)
  • Abrechnung der Krankentaggeldversicherung mit den Prämiensätzen

Bei Fragen zur Abrechnung des Assistenzbeitrags helfen Ihnen die Fachpersonen der SVA Aargau gerne weiter: 062 837 89 96.

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Gut zu wissen

Änderungen der persönlichen und finanziellen Verhältnisse, die den Leistungsanspruch beeinflussen, teilen Sie Ihrer Kontaktperson bei der IV mit. Diese Meldepflicht gilt bei:

  • Veränderungen des Gesundheitszustandes und/oder der Hilfsbedürftigkeit
  • Änderungen bei der Anzahl Tage in einer Institution (Heim, Werkstätte, Tagesstätte) inkl. Heimeintritt und Heimaustritt sowie Spitalaufenthalte
  • Änderungen beim Bezug anderer Leistungen der IV
  • Änderungen beim Bezug von Spitex-Leistungen (KVG) in der Grundpflege
  • Änderungen beim Zivilstand
  • Änderungen der Haushaltsgrösse sowie Adressänderungen
  • Aufnahme oder Aufgabe einer Erwerbstätigkeit, einer gemeinnützigen Tätigkeit sowie Änderungen des Beschäftigungsgrades und/oder des Einkommens
  • Unterbrechung oder Beendigung einer Ausbildung
  • Auslandaufenthalten von mehr als drei Monaten
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Häufige Fragen

  • Wie wird der Assistenzbeitrag berechnet?

    Der Assistenzbeitrag wird aufgrund des regelmässigen zeitlichen Hilfebedarfs der versicherten Person festgelegt. Für die Berechnung wird die Zeit abgezogen, die bereits über andere Leistungen gedeckt ist (Hilflosenentschädigung, Intensivpflegezuschlag für minderjährige Versicherte, Grundpflege gemäss KVG usw.).
    Der Assistenzbeitrag beträgt CHF 33.50 pro Stunde. Muss die Assistenzperson für die benötigten Hilfeleistungen über besondere Qualifikationen (insbesondere Lormen oder Gebärdensprache) verfügen, so beträgt der Assistenzbeitrag CHF 50.20 pro Stunde. Der Ansatz für den Nachtdienst wird im Einzelfall und nach Intensität der zu erbringenden Hilfeleistung festgelegt. Er beträgt jedoch höchstens CHF 160.50 pro Nacht. In diesen Ansätzen sind die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen und die Ferienentschädigung inbegriffen. Nicht bezogene Nachtpauschalen können unter gewissen Voraussetzungen in Stunden umgewandelt und tagsüber bezogen werden.

    Der Assistenzbeitrag wird der versicherten Person gegen monatliche Vorlage einer Rechnung direkt ausbezahlt. In der Rechnung sind die tatsächlich geleisteten Assistenzstunden aufzuführen. Sie darf höchstens die Zeitperiode der letzten 12 Monate betreffen.

  • Welche Unterlagen muss ich zusammen mit dem Formular "Rechnung für Assistenzbeitrag" einreichen?

    Sie können die Rechnungen online über die  IV-Rechnungsplattform einreichen. Bitte halten Sie die Lohnabrechnungen der Assistent*innen bereit.

Mein Anliegen

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