Bemessung Invaliditätsgrad bei Selbstständigen

Der Invaliditätsgrad bestimmt, ob Anspruch auf eine (Teil-) Rente besteht. Bei der Berechnung unterscheidet die Invalidenversicherung zwischen Erwerbs-, Teil- und Nichterwerbstätigen.

Erwerbstätige

Bei Erwerbstätigen wird der Invaliditätsgrad mit einem Einkommensvergleich berechnet. Die Invalidenversicherung vergleicht das Einkommen ohne gesundheitliche Beeinträchtigung mit dem möglichen Einkommen, das trotz gesundheitlicher Beschwerden noch erzielt werden könnte. Dabei spielt keine Rolle, ob Sie tatsächlich eine Tätigkeit mit entsprechendem Einkommen ausüben. Die prozentuale Differenz entspricht dem IV-Grad.

Berechnungsbeispiel:

Ein Maurer kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem Beruf weiterarbeiten. Ein 50 Prozent Pensum ist jedoch weiterhin möglich, sofern die Arbeit an seine gesundheitlichen Einschränkungen angepasst ist.

Einkommen aus der bisherigen Tätigkeit als Maurer (100%) CHF 75‘000
Einkommen in einer angepassten Bürotätigkeit im 50 % Pensum CHF 30‘000
Ausfall CHF 45‘000

Die Erwerbseinbusse beträgt 60 Prozent. Der Maurer hat somit Anspruch auf eine 60 Prozent IV-Rente, obwohl er zu 50 Prozent arbeiten kann.

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Nichterwerbstätige

Als Nichterwerbstätige gelten etwa im Haushalt tätige Personen oder Personen, die aus nicht gesundheitlichen Gründen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen würden. Bei Nichterwerbstätigen berechnen die IV-Fachpersonen den Invaliditätsgrad mit einem Betätigungsvergleich.

Dabei werden die Tätigkeiten vor Eintritt der gesundheitlichen Einschränkung mit den danach noch möglichen Tätigkeiten verglichen. Die prozentuale Differenz entspricht dem IV-Grad.

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Teilerwerbstätige

Teilerwerbstätig sind Personen, die einer Teilzeitarbeit nachgehen. Ob sie daneben noch in einem Aufgabenbereich (z. B. Haushalt) tätig sind, ist nicht relevant. Der IV-Grad berechnet sich aus einer Mischung zwischen dem Einkommens- und dem Betätigungsvergleich.

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Rentensystem

Ab dem 1. Januar 2022 gilt ein stufenloses Rentensystem. Der Anspruch auf eine Invalidenrente entsteht frühestens sechs Monate nach Anmeldung, sofern die einjährige Wartefrist erfüllt ist. Entsteht der Rentenanspruch vor dem 01.01.2022 gelangt noch das bisherige Rentensystem (vier Rentenstufen) zur Anwendung. Bereits laufende IV-Renten sind von der Änderung nicht betroffen.

So funktioniert das stufenlose Rentensystem:

Die Höhe des Anspruchs auf eine Invalidenrente wird in prozentualen Anteilen einer ganzen Rente festgelegt. Anspruch auf eine Rente entsteht ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 40 Prozent. Eine ganze Rente wird ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent ausgerichtet. Bei einem Invaliditätsgrad von 50-69 Prozent entspricht dieser dem genauen prozentualen Anteil einer ganzen Rente. das bedeutet, dass bei einem Invaliditätsgrad von beispielsweise 53 Prozent auch eine 53 prozentige Rente zur Auszahlung gelangt. 

Bei einem Invaliditätsgrad von 40 bis 49 Prozent gilt nochmals eine spezielle Abstufung. Der Invaliditätsgrad von 40 Prozent entspricht einem Rentenanteil von 25 Prozent der ganzen Rente. Mit jeder Steigerung des Invaliditätsgrades um 1 Prozent steigt der Rentenanteil um 2.5 Prozent an. Der Invaliditätsgrad von 41 Prozent entspricht somit beispielsweise einem Rentenanteil von 27.5 Prozent.

Wie hoch die IV-Rente in Franken ist, berechnet die Ausgleichskasse anhand des festgelegten IV-Grades. Die Ausgleichskasse zahlt die IV-Rente schlussendlich auch aus.

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Häufige Fragen

  • Entspricht der beim Invaliditätsgrad errechnete finanzielle Ausfall meiner Invalidenrente?

    Nein, der errechnete Ausfall entspricht nicht Ihrer Invalidenrente. Wie die Invalidenrente berechnet wird, sehen Sie hier. Wir bitten Sie auch zu beachten, dass das angerechnete Einkommen in einer angepassten Tätigkeit nicht Ihrer Invalidenrente entspricht.

  • Kann ich aus dem Invaliditätsgrad meine spätere Invalidenrente in Franken ableiten?

    Nein, der Invaliditätsgrad hat keinen direkten Bezug zu Ihrer Invalidenrente in Franken. Der Invaliditätsgrad dient dazu, die Rentenstufe (1/1,3/4,1/2,1/4 Rente) zu bestimmen. Wie Ihre Invalidenrente berechnet wird, sehen Sie hier.

     

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