Überblick der EU-, EFTA- und Vertragsstaaten

Die Schweiz hat mit vielen Staaten ein Sozialversicherungsabkommen. Diese Abkommen sind individuell und haben einen politischen oder wirtschaftlichen Hintergrund.

Zwischen der Schweiz und anderen Staaten bestehen zwischenstaatliche Regelungen über die soziale Sicherheit. Ziel dieser Abkommen ist es, die Staatsangehörigen der Vertragsparteien gleich zu behandeln und das anwendbare Gesetz zu bestimmen. Für die wichtigsten Abkommen stellt das Bundesamt für Sozialversicherungen Info-Material zur Verfügung.

 
Das EU-Abkommen ist anwendbar mit folgenden StaatenDas EFTA-Abkommen ist anwendbar mit folgenden StaatenDie Schweiz hat mit folgenden Staaten ausserhalb der EU ein Sozialversicherungsabkommen
Belgien*IslandAustralien
Bulgarien*Liechtenstein*Bosnien & Herzegowina
Dänemark*Norwegen*Brasilien
Deutschland* Chile
Estland 

China

(ohne Hongkong, Macao, Taiwan)

Finnland* Indien
Frankreich* Israel
Griechenland* Japan
Irland* Kanada/Quebec
Italien* Kosovo
Kroatien* Nordmazedonien
Lettland Montenegro
Litauen Philippinen
Luxemburg* San Marino
Malta Serbien
Niederlande* Südkorea
Österreich* Türkei
Polen Tunesien
Portugal* Uruguay
Rumänien USA
Schweden* Vereinigtes Königreich
Slowakei*  
Slowenien*  
Spanien*  
Tschechische Republik*  
Ungarn*  
Zypern*  
   
Mehr
Weniger

Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

* Pflichtfeld.
** Telefonnummer oder E-Mail angeben.