Einkommensanpassung für Selbstständigerwerbende

Je rascher Sie Ihr aktuelles Einkommen melden, desto eher vermeiden Sie spätere Nachzahlungen und Verzugszinsen.

Die provisorischen Beiträge werden aufgrund des Einkommens berechnet, welches Sie der SVA Aargau gemeldet haben.

Einkommensanpassung online melden

Passen Sie Ihr Einkommen an, wenn Sie feststellen, dass Ihre Einkommensgrundlagen für die AHV-Akontorechnungen nicht mehr zutreffen

Mit Ihrer Meldung bei einer Einkommensveränderung helfen Sie mit, die AHV-Beiträge Ihrer Einkommenssituation entsprechend zu berechnen.

Die provisorische Einkommensgrundlage können Sie jederzeit anpassen lassen, solange die definitive Beitragsberechnung aufgrund der Meldung der Steuerverwaltung noch nicht erfolgt ist. Die SVA Aargau berechnet anhand Ihrer Einkommensmeldung die Differenz zwischen den bisherigen und den neu geschuldeten Akontobeiträgen. Waren Ihre bisherigen Akontobeiträge zu tief, wird die Differenz nach Ihrer Meldung in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass Differenzrechnungen innert 30 Tagen beglichen werden müssen. Verspätete Zahlungen lösen einen Verzugszins aus.

 

Sind Sie bereits Kunde bei uns? Dann melden Sie Ihre Einkommensanpassung online.

Sind Sie bei uns noch nicht als Kunde registriert?

Das Anmeldeformular für Selbständigerwerbende finden hier.

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Befinden Sie sich in einer finanziellen Notlage und schulden Sie uns AHV/IV/EO-Beiträge?

Die SVA Aargau findet gemeinsam mit Ihnen eine Möglichkeit, um Inkassomassnahmen zu verhindern.

Bitte melden Sie sich bei Zahlungsengpässen bei uns:
forderungsmanagement@sva-ag.ch oder +41 62 836 82 92

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Onlinerechner

Der Onlinerechner der SVA hilft Ihnen, die geschuldeten Beiträge zu berechnen.

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