

Anmeldung für eine Altersrente
Das ordentliche Rentenalter liegt für Frauen aktuell bei 64 Jahren und für Männer bei 65 Jahren.
Im Rahmen des flexiblen Rentenalters ist es möglich, dass Sie Ihre Altersrente um ein oder zwei Jahre vorbeziehen oder um ein bis fünf Jahre aufschieben.
Da Sie wählen können, ob Sie mit 62 für Frauen resp. 63 für Männer oder gar erst mit 69 für Frauen und 70 für Männer pensioniert werden, erhalten Sie Ihre AHV-Rente nicht automatisch mit Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Sie müssen sich daher für die AHV-Rente anmelden.
Berechnung der Altersrente
Für die Berechnung Ihrer Altersrente ist die Beitragsdauer und das durchschnittliche Jahreseinkommen zwischen 21 und dem Rentenalter massgebend. Die AHV-Rente wird für jede versicherte Person separat berechnet. Wenn Sie möglichst genau wissen möchten, wie hoch Ihre AHV-Rente in Zukunft sein wird, empfehlen wir Ihnen, eine Rentenvorausberechnung bei uns anzufordern.
Kinderrenten zur Altersrente
Für Kinder bis 18 Jahre besteht Anspruch auf eine Kinderrente. Für Kinder zwischen 18 und 25 welche sich noch in Aus- oder Weiterbildung befinden, kann der Anspruch auf eine Kinderrente geprüft werden.
Frühpensionierung und AHV-Beiträge
Für Nichterwerbstätige endet die AHV-Beitragspflicht mit Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Für Frauen beginnt das ordentliche Rentenalter mit 64 Jahren, für Männer mit 65 Jahren.
AHV-Beiträge nach der Pensionierung
Wenn Sie über das ordentliche Rentenalter hinaus noch arbeiten, ist Ihr Einkommen bis zum Betrag von monatlich 1‘400 Franken bzw. 16'800 Franken im Jahr pro Arbeitgeber von der AHV-Beitragspflicht befreit.