

SVA Aargau
Kyburgerstrasse 15
5001 Aarau
Tel. +41 62 836 82 92
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16.30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:30 Uhr
SVA Aargau
Kyburgerstrasse 15
5000 Aarau
Tel. +41 62 837 89 48
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16.30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:30 Uhr
Die Ausgleichskassen führen nach, wer welche Beiträge leistet. Sie ziehen die Beiträge ein und führen für alle Versicherten ein individuelles Konto.
Individuelles Konto
Die Angaben entnehmen die Ausgleichskassen der Lohndeklaration des Arbeitgebenden. Bei Selbstständigerwerbenden ist die Steuermeldung relevant. Bei Selbstständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen sind die Einträge erst dann auf dem individuellen Konto ersichtlich, wenn die Beiträge aufgrund der definitiven Steuermeldung festgesetzt sind.
Das individuelle Konto gilt als Grundlage für die Berechnung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenrente AHV/IV.
Möchten Sie prüfen, ob Ihr Arbeitgebender alle Beiträge geleistet und den Lohn der Ausgleichskasse gemeldet hat?
Einen Kontoauszug können Sie kostenlos bestellen. Sobald Sie den Kontoauszug erhalten haben, können Sie Ihre zukünftige Altersrente mit dem Online Rechner unter «Nützliche Links» berechnen lassen.
Auf dem Versicherungsausweis im Kreditkartenformat sind Name und Vorname, Geburtsdatum und AHV-Nummer angegeben. Diese Informationen sind auch auf der Versichertenkarte der Krankenversicherung ersichtlich. Falls Sie eine Krankenversicherungskarte besitzen, bietet Ihnen der AHV-Versicherungsausweis keinen Mehrwert. Sie können auf den Versicherungsausweis verzichten.
Sofern Sie einen Versicherungsausweis möchten, finden Sie unter dem unten aufgeführten Link "Versicherungsausweis bestellen" das entsprechende Anmeldeformular.
Kontokorrentauszug Beiträge
Benötigen Sie für Ihre Steuererklärung einen Kontoauszug oder wollen Sie die Rechnungen/Einzahlungen überprüfen? Bestellen Sie hier Ihren Kontokorrentauszug und verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre bezahlten und noch offenen Beiträge.
Auf dem individuellen Konto (IK) werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften aufgezeichnet. Das Konto dient als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente.
Zur Prüfung können Sie kostenlos einen Auszug aus dem individuellen Konto bestellen. Sollte Ihr Arbeitgeber den gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen und die Beiträge nicht bezahlen, ergibt sich für Sie kein Nachteil. Beachten Sie jedoch bitte, dass der Lohnbezug nachgewiesen werden muss. Dies geschieht zum Beispiel mit einem Lohnausweis, auf welchem die Abzüge ersichtlich sind.
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.
Möchten Sie uns Unterlagen zustellen?
Ganz einfach: Laden Sie diese mit Ihrem Anliegen hoch.