

Übersichtlich und kompakt: Diese Änderungen erwarten Sie nächstes Jahr.
Ab 1. Januar 2021 erhalten Väter bei der Geburt ihres Kindes zwei Wochen Vaterschaftsurlaub.
Ab 1. Januar 2021 haben Eltern von schwererkrankten oder verunfallten Kindern Anspruch auf einen bezahlten Betreuungsurlaub. Zudem wird der Anspruch auf AHV-Gutschriften bei der Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen ausgeweitet.
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