Anpassung der Beitragsgrundlagen von Nichterwerbstätigen

Verwenden Sie dieses Formular zur Anpassung Ihrer provisorisch erhobenen AHV/IV/EO-Beiträge. Mit der Meldung des effektiven Vermögens und Renteneinkommens verhindern Sie allfällige Nachforderungen und Verzugszinsen.

Ihre Versichertennummer finden Sie auf unseren Schreiben oder auf Ihrer Krankenkassenkarte
Ihre Telefonnummer wird benötigt, damit wir bei allfälligen Rückfragen mit Ihnen in Kontakt treten können.
Sie können Ihre Grundlagen anpassen lassen, solange die definitive Beitragsberechnung aufgrund der Meldung der Steuerverwaltung noch nicht erfolgt ist.
Bitte geben Sie Ihr Reinvermögen nach Abzug allfälliger Schulden an. Liegenschaften werden bei der Berechnung der AHV-Beiträge mit dem Repartitionswert und nicht mit dem Steuerwert berücksichtigt. Den Repartitionswert finden Sie in den Details Ihrer Steuerveranlagung.
Bitte geben Sie Ihr Reinvermögen nach Abzug allfälliger Schulden an. Liegenschaften werden bei der Berechnung der AHV-Beiträge mit dem Repartitionswert und nicht mit dem Steuerwert berücksichtigt. Den Repartitionswert finden Sie in den Details Ihrer Steuerveranlagung.
Zum Renteneinkommen gehören alle wiederkehrenden Leistungen, die nicht durch eine Erwerbstätigkeit erzielt werden oder Ertrag aus Vermögen darstellen.
Zum Renteneinkommen gehören alle wiederkehrenden Leistungen, die nicht durch eine Erwerbstätigkeit erzielt werden oder Ertrag aus Vermögen darstellen. Das Renteneinkommen muss auch dann berücksichtigt werden, wenn die leistungsbeziehende Person selbst nicht der AHV-Beitragspflicht als Nichterwerbstätige/r untersteht.
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2 GB Limit.
Erlaubte Dateitypen: pdf.