Männer arbeiten in einem Lager

Umwandlung der Rechtsform

Sie wandeln Ihre Einzelfirma oder Gesellschaft in eine juristische Person (AG oder GmbH) um?

Sobald Sie Ihre neue Firma gegründet haben und diese im Handelsregister eingetragen ist, melden Sie diese bei uns unter www.sva-ag.ch/gt an. Ihre bisherige Firma wird anschliessend abgemeldet. Wichtige Informationen sind hier festgehalten:

An- Abmeldung

  • Das Abrechnungskonto der Einzelfirma/Gesellschaft wird beendet, sobald der Eintrag im Handelsregister der neu gegründeten GmbH/AG erfolgt ist und Sie die Anmeldung eingereicht haben.
  • Erfolgt keine Bilanzübernahme der bisherigen Firma, wird die neu gegründete GmbH/AG per 1. des Monats des Eintrags im Handelsregister erfasst. Das Abrechnungskonto der bisherigen Firma wird per Vormonat beendet.
  • Erfolgt eine Bilanzübernahme der bisherigen Firma per 31.12., wird die neue GmbH/AG per 01.01. erfasst.
  • Offene Beiträge der Einzelfirma sollten beglichen werden. Falls über die bisherige Firma zu viel Beiträge einbezahlt wurden, werden wir diese mit den Beitragsforderungen der neuen Firma verrechnen. Bitte erwähnen Sie bei der Anmeldung Ihrer neuen Firma unter «Bemerkungen», wenn Sie keine Verrechnung wünschen.
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Familienzulagen

  • Allfällig zu viel bezogene Familienzulagen über die bisherige Firma werden zurückgefordert. Die Rückforderung kann mit dem Zulagenanspruch der neuen Firma verrechnet werden, sofern weiterhin Anspruch besteht. Falls eine neue Anmeldung benötigt wird, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
  • Beschäftigen Sie zusätzliche Mitarbeitende, welche Familienzulagen beanspruchen möchten, füllen Sie bitte eine Anmeldung aus.
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Personal

  • Erfolgt keine Bilanzübernahme der bisherigen Firma, benötigen wir unter Umständen zwei Lohnmeldungen (Einzelfirma/Gesellschaft und GmbH/AG)
  • Für die neu gegründete Firma benötigen Sie einen neuen UVG- und BVG-Anschluss. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Versicherung in Verbindung. Wir benötigen eine Kopie der neuen BVG-Anschlussvereinbarung.
  • Als Inhaber/in der GmbH/AG gelten Sie als Mitarbeiter/in. Ihren Lohn deklarieren Sie in der Anmeldung und Lohnmeldung.
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