Gleiches Rentenalter für Frau und Mann

Neu spricht man nicht mehr vom Rentenalter, sondern vom Referenzalter. Dieses wird für Frauen von 64 auf 65 Jahre angehoben.

Die Erhöhung beginnt ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform, das heisst ab 2025. Für Frauen mit den Jahrgängen 1961-1963 erfolgt die Anpassung stufenweise:

Jahrgang 1961 | 64 + 3 Monate
Jahrgang 1962 | 64 + 6 Monate
Jahrgang 1963 | 64 + 9 Monate
Ab Jahrgang 1964 | 65 Jahre

Durch die Anpassung des Referenzalters der Frauen verlängert sich auch die Beitragspflicht an die AHV/IV/EO als Arbeitnehmende, Selbstständigerwerbende oder Nichterwerbstätige.