Grenzen überschreiten, Bürokratie eingrenzen

Viele Unternehmen sind heute grenzüberschreitend tätig. Der korrekte Versicherungsschutz der Mitarbeitenden ist dabei wichtig. Ein deutscher Arbeitgeber bemühte sich lange vergebens um die notwendige Bescheinigung für seinen Schweizer Kunstschmid-Lehrling – bis sich die administrative Hürde schnell und unkompliziert überwinden liess.

Der angehende Kunstschmied wohnte in der Schweiz, absolvierte seine Lehre aber in einer Schmiede in Deutschland. Diese führte auch Aufträge für Kunden im Ausland aus. Und bei diesen Arbeiten sollte natürlich auch der Lernende aktiv und vor Ort mithelfen können. Um die Grenze reibungslos überschreiten zu können, braucht es eine Bescheinigung, die bestätigt, dass der Arbeitgeber seinen Lernenden korrekt versichert hat.

Der Arbeitgeber wusste nicht, wie er vorgehen musste, um diese Bescheinigung zu erhalten. Er schrieb deshalb seiner deutschen Sozialversicherung. Diese reagierte jedoch nicht und der Arbeitgeber wurde ungeduldig. Schliesslich konnte sein Lernender während dieser Zeit nur in Deutschland arbeiten, was die Ausbildungsmöglichkeiten stark einschränkte.

Bescheinigung ausgestellt

Der Arbeitgeber meldete sich bei mir, weil er nicht mehr weiterwusste. Er schilderte mir den Sachverhalt. Eine schnelle Lösung musste gefunden werden. Ich bat ihn, mir die notwendigen Unterlagen zu schicken, und innerhalb von zwei Tagen konnte ich ihm die notwendige Bescheinigung ausstellen. Ab sofort konnte der Lernende auch bei Aufträgen aus seinem Heimatland tatkräftig mitarbeiten.

Nerven beruhigt

Der Arbeitgeber war regelrecht überwältigt von unserer schnellen und unbürokratischen Reaktion. In einer E-Mail bedankte er sich bei mir für die freundliche Beratung und die hilfreiche Unterstützung. Unser Einsatz hat sich also gelohnt – sogar über die Landesgrenze hinaus.

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Marianne Rotter an ihrem Arbeitsplatz bei der SVA Aargau

Marianne Rotter SVA-Mitarbeiterin 
Team Arbeitgeberbeiträge
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