Hat Ihr Kind besondere Bedürfnisse und braucht Unterstützung bei der Erstausbildung? Die Invalidenversicherung kann helfen, eine geeignete Ausbildung zu finden und Sie und Ihr Kind während der Ausbildungszeit zu begleiten.

Jedes Jahr unterstützen wir über 500 Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderen Bedürfnissen auf ihrem Weg in die Berufswelt. Als besondere Bedürfnisse gelten zum Beispiel Geburtsgebrechen, dauerhafte körperliche Einschränkungen, Lernbehinderungen, ADHS oder weitere psychische Erkrankungen. Je nach Situation stehen Ihnen unterschiedliche Angebote zur Verfügung. Informieren Sie sich jetzt.

Schwierigkeiten bei der Lehrstellensuche

Klassenzimmer mit zwei Schülern und einer Lehrerin

Schwierigkeiten während der Ausbildung

Gespräch Jugendlicher mit Mutter und IV-Beraterin

Abbruch oder Unterbruch der Ausbildung

Ausbildungsperson mit zwei Jugendlichen am Werkbank

Keine abgeschlossene Ausbildung

Psychologe mit Jugendlicher und Eltern

So unterstützt die IV Jugendliche

Häufige Fragen

  • Welche medizinischen Berichte und Einschätzungen müssen vorliegen, damit die IV unterstützen kann?

    Bitte schicken Sie uns die vorhandenen medizinischen Berichte von Haus- oder Fachärzt*innen, Psychiater*innen, Ergotherapeut*innen sowie Schulzeugnisse der Sekundarstufe, Schulberichte, Berichte von Heilpädagog*innen oder vom Schulpsychologischen Dienst.

  • Welches Anmeldeformular verwende ich?

    Hier geht es zum online Anmeldeformular.

     

  • Was gilt als Erstausbildung?

    Die Ausbildung bis zum ersten Berufsabschluss, welcher in eine der Gesundheit angepasste Tätigkeit führt, z. B. das Erlangen eines Eidgenössischen Berufsattests (EBA) oder Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ), oder der Abschluss eines Bachelors einer Fachhochschule oder eines Masters an einer Universität nach dem Besuch einer Fachmittelschule bzw. eines Gymnasiums.