Klassenzimmer mit zwei Schülern und einer Lehrerin

Schwierigkeiten bei der Lehrstellensuche

Sven ist in der 11. Klasse der Regelschule. Sein ADHS macht es ihm nicht leicht, eine geeignete Lehrstelle zu finden. Mit seinen Schulnoten kann er nicht punkten und er ist sich unsicher, welcher Beruf zu ihm passt. Es ist ausserdem unklar, ob er wirklich eine Ausbildung im regulären Arbeitsmarkt absolvieren kann. Bei der Suche nach einem geeigneten Beruf und einem passenden Ausbildungsplatz braucht er Unterstützung.

Es zeichnet sich ab, dass Sven auch während seiner Ausbildung auf Unterstützung angewiesen ist. Die IV-Fachpersonen können Sven, seine Eltern, seine aktuellen Lehrpersonen, potenzielle Ausbildungsbetriebe oder weitere involvierte Stellen wie zum Beispiel Sozialdienste, Beiständ*innen beraten und Unterstützungsmöglichkeiten der IV aufzeigen.

Voraussetzungen

  • Die Jugendlichen haben die obligatorische Schulpflicht noch nicht abgeschlossen oder absolvieren ein zusätzliches Schuljahr (Überobligatorium), Brückenjahr oder Motivationssemester.
  • Die Jugendlichen haben Anspruch auf die Unterstützung der IV, wenn eine gesundheitliche Einschränkung vorhanden ist (das bedeutet, es gibt eine Diagnose). Die Invalidenversicherung kann gegebenenfalls weitere medizinische Abklärungen einfordern oder veranlassen.
  • Die Jugendlichen sind motiviert und wollen aktiv mit den IV-Fachpersonen sowie den Ausbildungsverantwortlichen zusammenarbeiten. An den Begleitmassnahmen nehmen die Jugendlichen aktiv teil.

Angebote / Vorgehen der IV

Spezialisierte IV-Fachpersonen nehmen eine Berufsberatung vor. Auf Basis eines individuellen medizinischen Zumutbarkeitsprofils unterstützen sie die Jugendlichen bei der Suche nach einem passenden Beruf. Weiter klären die IV-Fachpersonen ab, welche Rahmenbedingungen für eine Ausbildung notwendig sind. Falls eine Ausbildung im ersten Arbeitsmarkt möglich ist, werden gemeinsam Begleitmassnahmen wie z.B. ein Coaching, Psychotherapie oder Stützunterricht definiert.

Auch möglich ist die Begleitung der Jugendlichen in einem geschützten Ausbildungsrahmen, wenn eine Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt nicht realistisch ist. Primäres Ziel während oder nach einer Ausbildung ist aber immer die Integration in den ersten Arbeitsmarkt.

Anmeldung

1,5 - 2 Jahre vor dem Abschluss der Regelschule ist der richtige Moment für die Anmeldung Ihres Kindes für Unterstützungsmassnahmen der IV. Bitte rechnen Sie immer auch Zeit ein für die Abklärungen der IV wie z.B. das Einholen medizinischer Akten. Nach der IV-Anmeldung kann es rund 6 Monate bis zum ersten Beratungsgespräch dauern.

Gut zu wissen:

Ihr Kind besucht die Regelschule oder eine selbst finanzierte Privatschule: Füllen Sie die Anmeldung für Minderjährige aus und lassen den Anmeldefragebogen für Regelschüler*innen durch eine Lehrperson ausfüllen. Legen Sie der Anmeldung bitte medizinische Berichte, Abklärungsunterlagen vom Schulpsychologischen Dienst sowie Therapieberichte bei.

Ihr Kind besucht eine durch den Kanton finanzierte Sonderschule: Sonderschulen koordinieren Anmeldungen direkt mit der IV. Nehmen Sie deshalb unbedingt mit der Sonderschule Kontakt auf.

Eine IV-Anmeldung setzt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten voraus. Die Anmeldung sollte daher gemeinsam abgesprochen sein.

 

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Wir sind gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns auf unserer Berufsberatungs-Hotline:
+41 62 837 86 29

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