Renten für Ehepaare

Die AHV-Rente wird für jede Person einzeln berechnet – auch bei Ehepaaren. Der Mythos, dass es eine Ehepaarrente gibt, hält sich hartnäckig. Allerdings sind die Renten eines Ehepaares voneinander abhängig.

Meistens werden nicht beide Ehepartner gleichzeitig pensioniert. Jede Rente wird pro Person individuell berechnet und ausbezahlt. Wird auch der zweite Ehepartner pensioniert, wird die Rente des älteren Ehepartners nochmals neu berechnet.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Ehepaare gemeinsam höchstens 150 Prozent der maximalen Einzelrente erhalten. Dies nennt man Plafonierung.

Ausbezahlt werden die beiden Renten nach wie vor separat. Die „Ehepaarrente“ wird von jener Ausgleichskasse berechnet und ausbezahlt, die bereits für die Rente des erstrentenberechtigten Ehepartners zuständig war.

Gut zu wissen: Haben Sie Kinder, die zwischen 18 und 25 Jahre alt und in Ausbildung sind? Es kann sein, dass Sie Anspruch auf eine zusätzliche Kinderrente haben. Lesen Sie die weiterführenden Informationen rund um die Kinderrente.

Anmeldung Altersrente

Füllen Sie hier das Onlineformular aus und melden Sie sich jetzt für die AHV-Rente an.

Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

* Pflichtfeld.
** Telefonnummer oder E-Mail angeben.