Ermittlung der Beiträge von Nichterwerbstätigen

Berechnungsbeispiel für das Jahr 2021

Vermögen 2021:                   CHF   108‘000.00
Renteneinkommen 2021:      CHF     81‘235.00

 

Beispiel für verheiratete Personen:

Basis Betrag (CHF)   Berechnung
Vermögen 108'000.00    
zzgl. Renteneinkommen* 1'624'700.00   20 x CHF 81'235.00
= massgebendes Vermögen des Ehepaares 1'732'700.00    
Massgebendes Vermögen pro Person 866'350.00   Vermögen Ehepaar / 2
Massgebendes Vermögen 850'000.00   abrunden auf die nächsten 50'000
       
AHV/IV/EO-Betrag 1'696.00   gemäss Beitragstabelle
Verwaltungskostenbeitrag 50.85  

3% vom AHV/IV/EO-Betrag

 

Beispiel für unverheiratete Personen:

Basis Betrag (CHF)   Berechnung
Vermögen 108'000.00    
zzgl. Renteneinkommen* 1'624'700.00   20 x CHF 81'235.00
= massgebendes Vermögen  1'732'700.00    
Massgebendes Vermögen 1'700'000.00   abrunden auf die nächsten 50'000
       
AHV/IV/EO-Betrag 3'498.00   gemäss Beitragstabelle
Verwaltungskostenbeitrag 104.95  

3% vom AHV/IV/EO-Betrag

 

* das jährliche Renteneinkommen wird mit dem gesetzlich vorgegebenen Faktor 20 kapitalisiert - also multipliziert (Art. 28 Abs. 2 AHVV).

Die Beitragstabelle finden Sie hier.

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