

SVA Aargau
Abklärung individuelle Unterstützung
Bahnhofplatz 3C
5001 Aarau
+41 62 837 89 61
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 17:00 Uhr
Unterstützung z.B. beim Ausfüllen der Anmeldung oder für Beratung:
Pro Infirmis
+41 58 775 10 50
ag.so@proinfirmis.ch
Ambulante Unterstützung beim selbstständigen Wohnen
Eine Institution kann Sie bei der Organisation und Pflege Ihres Haushaltes unterstützen, damit Sie möglichst selbstbestimmt leben können.
Ambulante Begleitung im ersten Arbeitsmarkt
Die Institution begleitet Sie bei der Arbeit und steht Ihnen und Ihrem Arbeitgeber beratend zur Seite.
Entlastung von Familien bei der Betreuung von Kindern mit schweren Behinderungen
Zur Zeit ist die Aufnahme von neuen Familien nicht möglich, da die Kontingente des Kantons bereits vergeben sind.
Die Abklärung individuelle Unterstützung (AIU) bemisst Ihren persönlichen Bedarf an diesen Leistungen. Die Leistungen selbst erhalten Sie dann allenfalls von einer Einrichtung.
Mehr Informationen zu den Leistungen finden Sie ganz unten auf dieser Webseite unter «Nützliche Links». Auch die Institutionen können Sie beraten.
Grundsätzlich können Sie eine der Leistungen beantragen, wenn Sie im Kanton Aargau wohnhaft sind, eine Einrichtung gefunden haben, die Sie in Ihren Bedürfnissen unterstützen kann und wenn Sie unten aufgeführte Voraussetzungen erfüllen.
Ambulante Unterstützung beim selbstständigen Wohnen – Voraussetzungen:
Ambulante Begleitung im ersten Arbeitsmarkt – Voraussetzungen:
Wenn ich volljährig bin
Wenn ich minderjährig bin
Entlastung von Familien bei der Betreuung von Kindern mit schweren Behinderungen – Voraussetzungen:
Setzen Sie sich dafür mit der Einrichtung in Verbindung und lassen Sie sich bestätigen, dass die Einrichtung Sie unterstützen wird. Genauere Informationen über die Angebote erhalten Sie direkt von den Einrichtungen.
Kontaktangaben der Einrichtungen anzeigen
Das Antragsformular finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Sobald Sie die notwendigen Unterlagen (sind im Antragsformular aufgeführt) bereit haben, bitten wir Sie das Formular auszufüllen. Falls Sie Unterstützung beim Ausfüllen brauchen, kontaktieren Sie uns am besten telefonisch unter +41 62 837 89 61.
Sie erhalten innerhalb von ca. 3 Wochen eine schriftliche Rückmeldung. Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen, dürfen Sie eine allfällige Vorleistung bei der Einrichtung beziehen. Zusätzlich schicken wir Ihnen den Erhebungsbogen für den individuellen Hilfeplan (IHP) zu.
Der individuelle Hilfeplan (IHP) ist ein Instrument, das Ihre persönlichen/ eigenen Bedürfnisse an Unterstützung berücksichtigt und misst ("Welche Hilfe brauche ich? Und wie viel Hilfe brauche ich?").
Mehr Infos zu den beteiligten Personen ("Wer füllt den IHP-Erhebungsbogen aus?") und den Fragen finden Sie direkt im IHP-Erhebungsbogen.
Das Abklärungsgespräch findet zusammen mit einer Person der AIU statt. Dieses kann entweder bei der AIU am Bahnhof in Aarau, telefonisch, oder bei Ihnen zuhause/ in einer Einrichtung stattfinden. Sie dürfen auch eine Vertrauensperson mitbringen. Zusammen besprechen wir die letzten Unklarheiten und definieren Ihre persönlichen Ziele. Damit stellen wir sicher, dass wir Ihr Bedürfnis an Unterstützung richtig verstanden haben.
Sie erhalten schriftlich Bescheid. Dieses Schreiben gibt Ihnen Aufschluss über folgende beiden Fragen:
Besprechen Sie mit der Einrichtung das weitere Vorgehen. Stellen Sie der Einrichtung dazu das Schreiben von der AIU (aus Punkt 6) zur Verfügung.
Brauchen Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags? Oder haben Sie sonstige Fragen zu einem aufgeführten Schritt?
Die Beratungsstelle der Pro Infirmis oder wir helfen Ihnen gerne weiter. Die entsprechenden Kontaktangaben finden Sie weiter unten auf der Seite.
Haben Sie eine Einrichtung gefunden, die Sie beim selbstständigen Wohnen unterstützen, im ersten Arbeitsmarkt begleiten oder in ihrem Alltag mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen entlasten kann? Und erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Leistung, die Sie beantragen wollen?
Falls nein -> Bitte nehmen Sie zuerst mit einer Einrichtung Kontakt auf. Die Kontaktangaben finden Sie hier:
Falls ja -> Beantragen Sie hier eine der individuellen Unterstützungsleistungen:
Sie benötigen für die Anmeldung folgende gescannte Dokumente:
ID Vor- und Rückseite oder Pass
Wenn Sie einen Beistand haben, die Ernennungsurkunde und eine Einverständniserklärung
Abklärung individuelle Unterstützung (AIU)
SVA Aargau
Bahnhofplatz 3C
5001 Aarau
aiu@sva-ag.ch | +41 62 837 89 61
Unterstützung z.B. beim Ausfüllen der Anmeldung oder Beratung erhalten Sie von den Beratungsstellen der Pro Infirmis. Diese sind folgendermassen erreichbar:
+41 58 775 10 50 | www.proinfirmis.ch | ag.so@proinfirmis.ch
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.