

Die Fachpersonen der SVA nehmen die Meldung Ihrer Trennung oder Scheidung entgegen. Sie beraten Sie, inwiefern sich daraus Änderungen bei den Leistungen ergeben.
Die SVA Aargau hat jährlich mit jeder zweiten Aargauerin oder jedem zweiten Aargauer direkt oder indirekt Kontakt. Die Soziale Sicherheit im Kanton Aargau ist wichtig. Wir informieren Sie proaktiv über Gesetzesänderungen, wichtige Fristen und Leistungsangebote der SVA Aargau, die für Sie oder für Ihr Umfeld interessant sein können. Abonnieren Sie jetzt unseren SVA-Newsletter.
Jede Zivilstandsänderung ist bei Leistungsbezug umgehend der Ausgleichskasse zu melden. Sie kann einen Einfluss auf die Höhe Ihrer Leistungen haben.
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.