

Melden Sie jede Zivilstandsänderung bei Ihrer Ausgleichskasse - insbesondere, wenn Sie bereits Versicherungsleistungen beziehen. Die Fachpersonen der SVA Aargau nehmen die Meldung Ihrer Trennung oder Scheidung entgegen und beraten Sie, inwiefern sich daraus Änderungen bei den Leistungen ergeben.
Am Ende dieser Seite unter «Mein Anliegen» können Sie Ihre Meldung online erfassen.
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.