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Ihre Soziale Sicherheit ist ein wertvolles Gut. Deshalb lohnt es sich, dass Sie sich auch im Studium mit Ihren Sozialversicherungen befassen.
Befinden Sie sich im Studium? Ab dem 21. Altersjahr bezahlen Sie die AHV-Beiträge selber. Damit sichern Sie Ihren Versicherungsschutz und verhindern Beitragslücken und Rentenkürzungen. Unter Umständen haben Sie Anspruch auf Prämienverbilligung.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine bezugsberechtigte Person (z.B. Ihre leiblichen Eltern, Stiefeltern, Pflegeeltern usw.) Anspruch auf Ausbildungszulagen für Sie haben.
Bei spezifischen Fragen zu den Ausbildungszulagen stehen Ihnen unsere Fachpersonen der Familienausgleichskasse gerne telefonisch (062 837 89 74) oder per E-Mail (familienausgleichskasse@sva-ag.ch) zur Verfügung. Allgemeine Informationen zu den Leistungen der Familienausgleichskasse erhalten Sie unter Familienzulagen.
Die Pensionierung liegt noch in weiter Ferne. Was aber gilt es heute vorzukehren, damit auch im Rentenalter genügend finanzielle Mittel vorhanden sind, um das Leben in vollen Zügen zu geniessen? Wie kann eine Weltreise oder ein Auslandjahr die AHV-Rente beeinflussen? Wie kann die Prämienverbilligung helfen, Löcher im Budget zu stopfen? Wer weiss, ob der Arbeitgeber immer alle AHV-Beiträge bezahlt hat? Unser SVA-Newsletter liefert Antworten auf diese und weitere Fragen.
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.