

Befinden Sie sich im Studium? Ab dem 21. Altersjahr bezahlen Sie die AHV-Beiträge selber. Damit sichern Sie Ihren Versicherungsschutz und verhindern Beitragslücken und Rentenkürzungen. Unter Umständen haben Sie Anspruch auf Prämienverbilligung.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine bezugsberechtigte Person (z.B. Ihre leiblichen Eltern, Stiefeltern, Pflegeeltern usw.) Anspruch auf Ausbildungszulagen für Sie haben.
Bei spezifischen Fragen zu den Ausbildungszulagen stehen Ihnen unsere Fachpersonen der Familienausgleichskasse gerne telefonisch (062 837 89 74) oder per E-Mail (familienausgleichskasse@sva-ag.ch) zur Verfügung. Allgemeine Informationen zu den Leistungen der Familienausgleichskasse erhalten Sie unter Familienzulagen.
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.
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