

Die Hinterlassenen (Ehegatten/Kinder) können unter bestimmten Voraussetzungen eine Witwen-/Witwer- oder Waisenrente beziehen.
Damit niemand in finanzielle Not gerät, können AHV-Ergänzungsleistungen oder individuelle Prämienverbilligungen geprüft werden.
Falls der oder die Verstorbene noch im Besitz von Hilfsmitteln ist, welche von der Invalidenversicherung leihweise abgegeben wurden, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Fachperson der Invalidenversicherung in Verbindung.
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.