

SVA Aargau
Kyburgerstrasse 15
5001 Aarau
Tel. +41 62 837 89 48
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16.30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:30 Uhr
Alle Erwerbstätigen sind ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag beitragspflichtig. Die Beiträge rechnen Sie als Arbeitgebende mit der zuständigen Ausgleichskasse ab. Nutzen Sie dafür unsere Plattform Partnerweb. Damit erledigen Sie Ihre Lohnbuchhaltung, Familienzulagen und Mitarbeiterverwaltung per Mausklick.
Hier finden Sie alle Angaben zur Abrechnung.
Wenn der jährliche Lohn 2300 Franken nicht übersteigt, müssen keine Beiträge darauf abgerechnet werden. Ist der Lohn höher, sind die Beiträge vom gesamten Lohn abzuziehen. Sie als Arbeitnehmende(r) können jedoch auf Wunsch verlangen, dass auch auf Ihren kleinfügigen Entgelten Beiträge entrichtet werden.
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.
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