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SVA Aargau | Kyburgerstrasse 15 | Postfach | 5001 Aarau
Beratungen vor Ort
SVA Aargau | Bahnhofplatz 3C | 5001 Aarau
Telefonnummer: +41 62 837 89 80
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 17:00 Uhr
Eltern, die ein Kind betreuen müssen, das wegen einer Krankheit oder eines Unfalls gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist, erhalten seit dem 1. Juli 2021 eine Betreuungsentschädigung.
Der Betreuungsurlaub dauert maximal 14 Wochen und kann innerhalb von 18 Monaten tage- oder wochenweise bezogen werden. Die Eltern können den Betreuungsurlaub frei unter sich aufteilen.
Die Höhe der Entschädigung beträgt 80 Prozent des AHV-pflichtigen Lohns; maximal jedoch 196 Franken pro Tag.
Wenn jemand Taggeldleistungen der Unfall-, Arbeitslosen-, Invaliden-, Kranken- oder Militärversicherung bezieht und diese den Maximalbetrag von 196 Franken pro Tag überschreiten, entspricht die Höhe der Betreuungsentschädigung der Höhe der Taggeldzahlungen. Die Leistungen werden also nicht gekürzt (Besitzstandsgarantie).
Die Entschädigung wird über die Erwerbsersatzordnung finanziert.
Es gilt ein Kündigungsschutz während sechs Monaten und die Ferien dürfen nicht gekürzt werden.
Sie können die Betreuungsentschädigung online anmelden.
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.