SVA Aargau
Invalidenversicherung
Bahnhofplatz 3C
5001 Aarau
Tel. +41 62 837 85 80
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 17:00 Uhr
Die versicherte Person gibt in ihrer IV-Anmeldung an, bei welchen Ärztinnen und Ärzten sie in Behandlung ist und bestätigt, dass die IV bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten medizinische Unterlagen und Informationen über ihren Gesundheitszustand einholen darf.
Mit der IV-Anmeldung entbindet Ihr Patient oder Ihre Patientin Sie von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber der Invalidenversicherung, damit die Leistungsansprüche geprüft werden können.
Nach der Anmeldung prüfen IV-Fachpersonen zusammen mit den Ärztinnen und Ärzten des RAD, auf welche Leistungen Ihre Patientin oder Ihr Patient Anspruch hat und mit welchen Massnahmen sie oder er unterstützt werden kann. Die berufliche Eingliederung hat dabei einen besonders hohen Stellenwert.
Nachdem sich die IV-Fachperson mit der versicherten Person ausgetauscht hat, werden alle relevanten medizinischen Unterlagen bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten eingeholt. Die Ärztinnen und Ärzte des RAD prüfen anhand dieser Unterlagen die medizinischen Voraussetzungen für eine berufliche Eingliederung und weitere IV-Leistungen.
Bei Fragen und Unklarheiten nehmen die RAD-Ärztinnen und -Ärzte mit den Behandlerinnen und Behandlern Kontakt auf, um weitere Informationen einzuholen.
Falls Sie als behandelnder Arzt oder behandelnde Ärztin Einsicht in Akten der Invalidenversicherung wünschen, brauchen wir keine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Kontaktieren Sie uns Sie uns per E-Mail an iv@sva-ag.ch oder via +41 62 837 85 80 und teilen Sie uns mit, welche Akten Sie einsehen möchten.
Als Therapeut/in oder Psycholog/in füllen Sie bitte die Vollmacht für Akteneinsicht aus. Führen Sie in einem kurzen Begleitschreiben die gewünschten Unterlagen auf.
Bei unklaren oder komplexen Fällen kann der RAD ein externes Gutachten empfehlen. Die Begutachtung erfolgt in einer oder mehreren medizinischen Fachdisziplinen.
Sie möchten wissen, wo Ihr Patient oder Ihre Patientin im IV-Verfahren steht? Die Ärztinnen und Ärzte des RAD geben Ihnen gerne Auskunft. Rufen Sie uns an: +41 62 837 85 80.