

Nicht nur Einkommen aus einer aktiven Erwerbstätigkeit unterliegen der AHV/IV/EO-Beitragspflicht.
Folgende Erträge aus Geschäftsvermögen unterliegen ebenfalls der AHV/IV/EO-Beitragspflicht:
Die AHV/IV/EO-Beiträge für die Erträge aus diesem Geschäftsvermögen werden im gleichen Beitragsverfahren erhoben wie bei Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit.
Vermeiden Sie Verzugszinsen und hohe Nachzahlungen, in dem Sie AHV-pflichtige Erträge aus Geschäftsvermögen frühzeitig anmelden
Verzugszinsen werden unabhängig von der Verschuldensfrage erhoben. Sie sind ein Ausgleich für das Kapital, welches den Ausgleichskassen aufgrund der verzögerten Beitragszahlung für die Auszahlung von Leistungen nicht zur Verfügung stand. Hintergrund dieser strengen Gesetzesregelung ist das Umlageverfahren der AHV/IV/EO. Die eingehenden Beiträge werden umgehend für die Auszahlung von Leistungen benötigt und müssen daher zeitnah geleistet werden.
Rufen Sie uns an, wenn Sie merken, dass Sie unsere Rechnung nicht fristgerecht begleichen können: +41 62 836 82 92. Wir beraten Sie gerne.
Bitte melden Sie uns Veränderungen schriftlich. Sie können uns diese per Post oder per E-Mail an register@sva-ag.ch mitteilen.
Für die Berechnung Ihrer Rente werden alle Einkommen bis zum 31. Dezember des Jahres, vor der effektiven Pensionierung, zusammengezählt. Somit können diese Beiträge einen Einfluss auf Ihre (zukünftige) Rente haben, massgebend ist das Beitragsjahr, in welchem die Erträge festgelegt werden.
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.