Lohnmeldung und Nachträge

Mit der Lohnmeldung melden Sie die Löhne Ihrer Mitarbeitenden. Die Fachpersonen der SVA verbuchen daraufhin das Einkommen auf das individuelle Konto.

Wir fordern Sie jeweils Ende November schriftlich auf, den AHV-pflichtigen Lohn Ihrer Mitarbeitenden zu melden. Anhand Ihrer Lohnmeldung berechnen wir anschliessend Ihre definitiven Sozialversicherungsbeiträge.

  • Sind die definitiven Beiträge tiefer als die bereits gestellten Akontorechnungen? Sie erhalten eine Gutschrift.
  • Sind die definitiven Beiträge höher als die bereits fakturierten Akontorechnungen? Sie erhalten für die Differenz eine Rechnung.

Die Lohnmeldung reichen Sie bis spätestens am 30. Januar des Folgejahres bei uns ein. Mit der pünktlichen Meldung vermeiden Sie Verzugszinsen (5 Prozent).

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Lohnmeldung einfach online

Mit unserer Onlineplattform connect übermitteln Sie uns die jährliche Lohnmeldung ganz bequem online. Falls Sie noch kein connect-Konto haben, können Sie sich jederzeit anmelden. connect erspart Ihnen viel administrativen Aufwand und entlastet Sie im Alltag. Erfahren Sie mehr über die Vorteile, die connect Ihnen bietet. 

Gut zu wissen

Sie können die Lohnmeldung auch via ELM oder mit einem einmaligen Code bei uns einreichen.

Voraussichtliche Lohnsumme für das Folgejahr
Bei der elektronischen Übermittlung wird aufgrund Ihrer Angaben einen Vorschlag erstellt. Diesen können Sie überschreiben, wenn Sie mit einer höheren oder tieferen Lohnsumme rechnen. Ba­sierend auf diesen Angaben werden Ihre Akonto-Rechnungen für das nächste Jahr erstellt.

AHV-Nummer
Sie ist auf dem AHV-Ausweis oder der Krankenversicherungs­karte Ihres Arbeitnehmenden ersichtlich. Falls Sie die Nummer nicht kennen, kontaktieren Sie bitte unsere Berater und Beraterinnen unter +41 62 837 89 73.

AHV-Lohn
Beim AHV-Lohn handelt es sich um den Bruttolohn. Hier finden Sie die wichtigsten Bestandteile des massgebenden Lohns.

Referenzalter

Mit dem Erreichen des Referenzalters haben Arbeitnehmende Anspruch auf einen Rentenfreibetrag von 1'400 Franken im Monat respektive 16'800 Franke im Jahr. Bitte deklarieren Sie auf der Lohnmeldung nur den übersteigenden Einkommensteil.

Wer über das Referenzalter hinaus arbeitet, kann neu wählen, ob er oder sie auf dem ganzen Lohn AHV/IV/EO Beiträge bezahlen möchte oder ob er/sie den Freibetrag von 16'800 Franken pro Jahr geltend macht. Die nach dem Referenzalter bezahlten AHV-Beiträge können bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.

Der Arbeitnehmer meldet dem Arbeitgeber vor der ersten Lohnzahlung, ob er auf den Freibetrag verzichten möchte oder nicht. Wenn auf den Freibetrag verzichtet wurde, deklarieren Sie den gesamten Lohn.

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Nachtrag zur Lohnmeldung

Ob ein Lohnnachtrag oder eine nachträgliche Lohnzahlung AHV-pflichtig ist, richtet sich nach dem Bestimmungsprinzip.

Lohnnachtrag
Sie haben auf vergangene Lohnzahlungen keine oder nicht die korrekten Beiträge bezahlt? Korrekturen oder Nachträge können Sie direkt über connect oder mit dem Formular melden. Wir bitten Sie das Formular nicht für die jährliche Lohnmeldung zu verwenden.

Nachträgliche Lohnzahlung
Nehmen Sie Lohnzahlungen für vergangene Kalenderjahre vor? Boni, Gewinnbeteiligungen und Verwaltungsratshonorare sind Beispiele dafür. Solche Zahlungen melden Sie erst in der Lohndeklaration des Auszahlungsjahres, auch wenn die Zahlung für frühere Jahre gilt.

Die Verbuchung auf dem individuellen Konto erfolgt im Jahr der Auszahlung. Besteht im Auszahlungsjahr kein Arbeitsverhältnis mehr, verbuchen die Kontaktpersonen der SVA den Betrag im Erwerbsjahr. Bitte vermerken Sie entsprechend, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht oder nicht.

Besteht das Arbeitsverhältnis weiterhin ist für die Berechnung der Beiträge und Abzüge immer der Zeitpunkt der Auszahlung massgebend. Das heisst, die Beitragsberechnung erfolgt nach den zum Zeitpunkt der Lohnzahlung gültigen Sätzen, Freibeträgen und Höchstgrenzen.

Besteht das Arbeitsverhältnis nicht mehr ist für die Berechnung der Beiträge und Abzüge das Erwerbsjahr massgebend.

Beispiele

Eine ausbezahlte Anerkennungsprämie im Jahr 2020 wurde der Ausgleichskasse nicht gemeldet. Sie melden dies nachträglich mit dem entsprechenden Formular. Die Verbuchung im individuellen Konto erfolgt für das Jahr 2020. Die Nachtragsabrechnung wird Ihnen mit den Beitragssätzen für das Jahr 2020 berechnet.

Eine im Februar 2022 ausbezahlte Bonuszahlung für das Jahr 2021 melden Sie mit der Lohndeklaration 2022. Der Eintrag im individuellen Konto Ihres Mitarbeiters erfolgt im Jahr 2022. Massgebend für die Beitragsberechnung ist ebenfalls das Jahr 2021.

 

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Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

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