Möglichkeit auf Freibetrag zu verzichten

Wer über das Referenzalter hinaus arbeitet, kann neu wählen, ob er oder sie auf dem ganzen Lohn Sozialversicherungsbeiträge bezahlen möchte oder ob er/sie den Freibetrag von 16'800 Franken pro Jahr geltend macht. Die nach dem Referenzalter bezahlten AHV-Beiträge können bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.

Was ist der Freibetrag?

Arbeitnehmende, die nach Erreichen des Referenzalters weiterhin erwerbstätig sind, haben auf ihrem Lohn einen Freibetrag von 1'400 Franken im Monat bzw. 16'800 Franken im Jahr, auf dem sie keine AHV-Beiträge bezahlen müssen. Nur jener Teil des Erwerbseinkommens, der den Freibetrag übersteigt, ist beitragspflichtig. Arbeiten Sie für mehrere Arbeitgebende, gilt der Freibetrag für jedes einzelne Arbeitsverhältnis.

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Wer meldet den Verzicht auf dem Freibetrag wo?

Sie melden Ihrem Arbeitgeber vor der ersten Lohnzahlung, ob Sie auf den Freibetrag verzichten möchten oder nicht. Ihr Arbeitgeber meldet Ihren AHV-pflichtigen Lohn Ende Jahr der zuständigen Ausgleichskasse.

Selbstständigerwerbende können jedes Jahr entscheiden, ob sie auf den Freibetrag verzichten möchten oder nicht. Massgebend ist der 31.12. des laufenden Jahres. Ihren Entscheid melden Sie der zuständigen Ausgleichskasse. Der Entscheid wird jeweils für das Folgejahr übernommen.

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AHV-Beiträge bei der Rentenberechnung berücksichtigen

Informationen zur Berücksichtigung der nach dem Referenzalter einbezahlten AHV-Beiträge bei der Rentenberechnung finden Sie hier.

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