Berücksichtigung der nach 65 bezahlten Beiträge

Die nach dem Referenzalter einbezahlten AHV-Beiträge können auf Antrag bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Dadurch besteht die Möglichkeit Beitragslücken zu schliessen und die AHV-Rente zu verbessern.

Wer über das Referenzalter hinaus erwerbstätig ist, kann wählen, ob auf dem ganzen Lohn AHV-Beiträge abgezogen werden oder ob ein Freibetrag von 16'800 Franken pro Jahr berücksichtigt wird. Informationen dazu finden Sie hier.

Den Antrag auf Anrechnung der nach dem Referenzalter einbezahlten AHV-Beiträge bei der Rentenberechnung können Sie nur einmal stellen. Die neu berechnete Rente wird Ihnen frühestens ab dem Folgemonat der Antragsstellung ausbezahlt. Berücksichtigt werden maximal die Beiträge bis zu 5 Jahren nach Erreichen des Referenzalters.

Mit den nach dem Referenzalter einbezahlten AHV-Beiträgen können Sie unter bestimmten Umständen Beitragslücken schliessen. Dazu muss das Erwerbseinkommen ohne Berücksichtigung eines allfällig geltend gemachten Freibetrages mindestens 40 Prozent des durchschnittlichen Einkommens vor Referenzalter betragen.

Beispiel: Peter B. hat bis zum Erreichen des Referenzalters während 40 Jahren ein Einkommen von total 2'500'000 Franken erzielt. Sein durchschnittliches Jahreseinkommen beträgt 62'500 Franken. Für die Füllung von Beitragslücken muss sein jährliches Einkommen nach Erreichen des Referenzalters mindestens 25'000 Franken betragen.   

Unabhängig davon, ob Beitragslücken vorhanden sind, können die nach dem Referenzalter eingezahlten AHV-Beiträge zur Verbesserung der AHV-Rente führen, sofern noch kein Anspruch auf die maximale Altersrente besteht.

Auch Personen, die am 1. Januar 2024 bereits eine Altersrente beziehen, können eine Neuberechnung beantragen und dadurch ihr Erwerbseinkommen und Beitragszeiten nach dem Referenzalter anrechnen lassen. Voraussetzung ist,

  • dass sie am 1. Januar 2024 das 70. Altersjahr noch nicht vollendet haben und
  • dass sie nach 64 Jahren (Frauen) bzw. 65 Jahren (Männer) Beiträge eingezahlt haben
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