Einführung der Reform AHV 21

Am 25. September 2022 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Reform zur Stabilisierung der AHV angenommen. Die neuen Bestimmungen treten ab 1. Januar 2024 schrittweise in Kraft.

Die Änderungen im Überblick:

 

ThemaÄnderungenDetails
Gleiches Rentenalter für Frau und Mann

- Rentenalter = neu Referenzalter

- Frauen neu ebenfalls 65 Jahre

 

 

Weitere Informationen

Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Jahrgänge 1961 - 1969

 

- Lebenslanger Zuschlag bei Verzicht

   auf Vorbezug

- Tiefere Kürzung bei Vorbezug

 

 

Weitere Informationen
Flexibler Rentenbezug

- Rentenbezug möglich zwischen

   63 und 70

- Teilrentenbezug möglich

 

 

Weitere Informationen
Weiterführung der Erwerbstätigkeit nach 65 Jahren

- Möglichkeit auf Freibetrag zu verzichten

- Berücksichtigung der nach 65 bezahlten AHV-Beiträge bei Rentenberechnung

 

 

Weitere Informationen

 

Weitere Informationen

Wartefrist für Hilflosenentschädigung AHV

- Verkürzung der Frist von 12 auf 6 Monate

 

Weitere Informationen

 

 

Erklärvideo Stabilisierung der AHV