Am 25. September 2022 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Reform zur Stabilisierung der AHV angenommen. Die neuen Bestimmungen treten ab 1. Januar 2024 schrittweise in Kraft.
Die Änderungen im Überblick:
Thema | Änderungen | Details |
---|---|---|
Gleiches Rentenalter für Frau und Mann | - Rentenalter = neu Referenzalter - Frauen neu ebenfalls 65 Jahre
| |
Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Jahrgänge 1961 - 1969
| - Lebenslanger Zuschlag bei Verzicht auf Vorbezug - Tiefere Kürzung bei Vorbezug
| Weitere Informationen |
Flexibler Rentenbezug | - Rentenbezug möglich zwischen 63 und 70 - Teilrentenbezug möglich
| Weitere Informationen |
Weiterführung der Erwerbstätigkeit nach 65 Jahren | - Möglichkeit auf Freibetrag zu verzichten - Berücksichtigung der nach 65 bezahlten AHV-Beiträge bei Rentenberechnung
|
|
Wartefrist für Hilflosenentschädigung AHV | - Verkürzung der Frist von 12 auf 6 Monate
|
|