Die Änderungen im Überblick:
Thema | Änderungen | Details |
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Gleiches Rentenalter für Frau und Mann |
- Rentenalter = neu Referenzalter - Frauen neu ebenfalls 65 Jahre
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Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Jahrgänge 1961 - 1969
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- Lebenslanger Zuschlag bei Verzicht auf Vorbezug - Tiefere Kürzung bei Vorbezug
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Flexibler Rentenbezug |
- Rentenbezug möglich zwischen 63 und 70 - Teilrentenbezug möglich
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Weiterführung der Erwerbstätigkeit nach 65 Jahren |
- Möglichkeit auf Freibetrag zu verzichten - Berücksichtigung der nach 65 bezahlten AHV-Beiträge bei Rentenberechnung
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Wartefrist für Hilflosenentschädigung AHV |
- Verkürzung der Frist von 12 auf 6 Monate
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