Vielen Dank für Ihren Besuch auf unserer Online-Anmeldung. Hier können Sie eine Hilflosenentschädigung erstmals anmelden oder eine Überprüfung (Revision) beantragen. Die Hilflosenentschädigung soll erwachsenen Menschen mit einer gesundheitlichen Einschränkung eine unabhängige Lebensführung ermöglichen. Ein Anspruch besteht, wenn Sie oder die Person die Sie anmelden in den alltäglichen Lebensverrichtungen seit mindestens einem Jahr trotz Hilfsmitteln regelmässig und erheblich auf direkte ("physische") oder indirekte (Anweisungen) Hilfe Dritter angewiesen ist. Bei Kindern wird zudem die nicht altersgemässe Dritthilfe im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern ermittelt. Der Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung hängt vom Grad der Hilflosigkeit und vom Aufenthaltsort (zu Hause oder im Heim) ab.
SVA Aargau
Invalidenversicherung
Bahnhofplatz 3C
5001 Aarau
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