Beratungen vor Ort
SVA Aargau | Bahnhofplatz 3C | 5001 Aarau
Telefonnummer: +41 62 836 81 81
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 17:00 Uhr
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Arbeitslosigkeit
Auf Arbeitslosentaggeldern werden AHV-Beiträge abgerechnet. Die Fachpersonen der SVA nehmen Ihre Meldung gerne entgegen, sobald die Arbeitslosentaggelder ausgeschöpft sind. Unter Umständen bezahlen Sie dann Beiträge als Nichterwerbstätige.
Arbeitslosigkeit kann auch den Anspruch auf die Familienzulagen und Prämienverbilligung beeinflussen. Die Fachpersonen der SVA stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.