Patientengespräch

IV-Weiterentwicklung 2022

Die Weiterentwicklung der IV trat per 1. Januar 2022 in Kraft. Dies bringt auch für Sie als behandelnde Ärztin oder behandelnder Arzt Änderungen mit sich. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Der Invalidisierung vorbeugen und die Eingliederung verstärken – diese Ziele verfolgt die «Weiterentwicklung der Invalidenversicherung» für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Im Zentrum steht eine intensivere Begleitung der Betroffenen. Folgende Kernpunkte sind für Sie als behandelnde Ärztin oder behandelnder Arzt relevant:

Engere Zusammenarbeit mit behandelnden Ärztinnen und Ärzten

Ziel: Eine engere Zusammenarbeit zwischen der IV und den behandelnden Ärztinnen und Ärzten führt zu einem besseren Ergebnis und schnelleren Entscheiden für die Patientinnen und Patienten. Je früher Ereignisse, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führen können, erkannt und geeignete Massnahmen ergriffen werden, desto höher ist die Chance, dass Versicherte nicht invalid werden, den Schritt in die Berufsbildung oder ins Erwerbsleben schaffen oder die Arbeitsstelle nicht verlieren.

Das ändert sich für Sie: Um die Zusammenarbeit zu stärken, informieren wir Sie künftig besser über die Angebote und Prozesse der Invalidenversicherung sowie über die Eingliederungsmassnahmen Ihrer Patientinnen und Patienten. Um den Austausch mit Ihnen zu erleichtern, werden die Mitarbeitenden der Invalidenversicherung künftig von ihrer Schweigepflicht gegenüber den Ärztinnen und Ärzten entbunden.

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Neu: Newsletter für Ärztinnen und Ärzte

Sie möchten über die IV-Weiterentwicklung auf dem Laufenden bleiben? Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter für Ärztinnen, Ärzte und medizinisches Fachpersonal. 

Medizinische Behandlung von Kindern und Jugendlichen

Ziel: Die Liste der Geburtsgebrechen (GG-Liste) wird auf den neusten Stand gebracht. Sie wurde seit 1985 nicht mehr revidiert. Sie soll künftig dem aktuellen Stand der Wissenschaft und den heutigen Behandlungsmöglichkeiten entsprechen.

Das ändert sich für Sie: Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über die neue GG-Liste. Neu wird im Gesetz festgehalten, dass die medizinischen Massnahmen «wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich» (wzw-Kriterien) sein müssen, damit die IV sie finanzieren kann. Die neue Liste bewirkt eine Angleichung an die obligatorische Krankenversicherung und führt zu einem einfacheren Übergang von den Leistungen der IV zu jenen der Krankenversicherung für Ihre Patientinnen und Patienten, die 20 Jahre alt geworden sind.

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Intensivere Begleitung von Kindern durch die IV

Ziel: Die IV wird künftig Kinder und ihre Familien insbesondere bei komplexen gesundheitlichen Einschränkungen enger begleiten. Dies erreichen wir mit einer intensivierten Fallführung (Case Management). Die medizinischen Behandlungen koordinieren wir zur Unterstützung der späteren beruflichen Eingliederung verstärkt mit anderen Leistungen der IV.

Das ändert sich für Sie: Die IV wird enger mit Ihnen als behandelnde Ärztin oder behandelnden Arzt zusammenarbeiten. Künftig werden wir Sie besser über Resultate sowie über die Schritte, die für Ihre Patientinnen und Patienten vorgesehen sind, informieren. Dieser Informationsaustausch ist neu im Gesetz verankert.

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Vermeiden, dass Jugendliche als IV-Rentnerinnen und -Rentner ins Erwachsenenleben starten

Ziel: Der Übergang von der Schule zur Berufsbildung und später in den Arbeitsmarkt stellt Jugendliche mit psychischen oder anderen Erkrankungen vor besondere Herausforderungen. Die IV baut ihre Unterstützung für junge Menschen in solchen Situationen gezielt aus. Im Gesetz wird der Grundsatz verankert: Je jünger eine Person ist, desto intensiver müssen die Anstrengungen sein, sie einzugliedern.

Das ändert sich für Sie: Neu können Sie Jugendliche ab vollendetem 13. Altersjahr im Rahmen der Früherfassung bei der IV melden. Junge Menschen, die nach dem heutigen System nicht oder zu spät erfasst werden, sollen so frühzeitig Unterstützung erhalten. Dies können zum Beispiel Jugendliche mit leichten geistigen Behinderungen aber guten Sozialkompetenzen sein. Diese Jugendlichen besuchen oft die öffentliche Schule mit reduzierten, individuellen Lernzielen. Es könnte sich aber auch um Jugendliche mit einer Psychose handeln, die heute vergleichsweise spät mit der IV in Kontakt gelangen.

Als Ärztin/Arzt können Sie Eltern sensibilisieren und somit dazu beitragen, dass Jugendlichen frühzeitig Unterstützung angeboten wird. Dadurch erhöhen sich ihre Chancen, z.B. eine erstmalige Ausbildung (EbA), wenn möglich im ersten Arbeitsmarkt zu absolvieren. Ausserdem werden künftig die medizinischen Eingliederungsmassnahmen bis zum Ausbildungsabschluss bzw. bis zum Alter von 25 Jahren von der IV übernommen (heute bis zum 20 Altersjahr).

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Ausbau Unterstützung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

Ziel: Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen brauchen spezifische Unterstützung, damit sie im Arbeitsleben bleiben oder Eingliederungsmassnahmen erfolgreich abschliessen können. So ist eine Früherfassung künftig noch früher, also bereits bevor es zu einer Krankschreibung kommt, möglich. Betroffene können zudem frühzeitig und über die Eingliederung hinaus von der IV begleitet und beraten werden. Es wird ein Personalverleih eingeführt, mit dem Arbeitgebende potentielle Angestellte kennenlernen können. Die Integrationsmassnahmen werden zeitlich ausgedehnt und besser an individuelle Bedürfnisse angepasst um die Vermittlungschancen zu erhöhen.

Das ändert sich für Sie: Sie können an den eingliederungsorientierten Beratungen mit den Patientinnen und Patienten teilnehmen oder wir ziehen Sie punktuell bei anderen Fragen bei. Die IV wird vermehrt «runde Tische » zur gemeinsamen Lösungsfindung anstreben, dort wo es im konkreten Einzelfall sinnvoll sein kann.

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Medizinische Gutachten

Ziel: Die Versicherten und die IV sollen sich wenn möglich einvernehmlich auf einen Gutachter oder eine Gutachterin einigen. Das Gutachterverfahren wird entsprechend neu geregelt. Dies bezieht sich insbesondere auf monodisziplinäre Gutachten, die weiterhin von der IV vergeben werden. Bidisziplinäre Gutachten werden neu nach dem Zufallsprinzip über eine Verteilplattform vergeben. Sie kennen dieses System seit 2012 bei polydisziplinären Gutachten. Bei den Begutachtungen wird mehr Transparenz geschaffen, indem die Interviews der Sachverständigen mit den versicherten Personen mit einer Tonaufnahme erfasst und den IV-Akten hinzugefügt werden.

Das ändert sich für Sie: In Zukunft werden medizinische Begutachtungen gezielter durchgeführt. Die Begutachtungen werden transparenter: Die IV wird neu jährlich eine Liste mit folgenden Inhalten veröffentlichen.

  • Angaben zu allen beauftragten Sachverständigen und Gutachterstellen, strukturiert nach Fachbereich

  • Anzahl jährlich begutachteter Fälle

  • Gesamtvergütung für die in Auftrag gegebenen Gutachten

  • Attestierte Arbeitsunfähigkeiten in der bisherigen und in einer angepassten Tätigkeit

  • Beweiskraft der Gutachten vor Gericht

Die Invalidenversicherung Aargau stellt bereits heute eine Übersicht über die beauftragten Gutachter*innen inkl. Anzahl begutachteter Fälle online zur Verfügung. 

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Stufenloses Rentensystem

Ziel: Um den individuellen Situationen besser gerecht zu werden, wird für Neurentnerinnen und -rentner ein stufenloses Rentensystem eingeführt. Wie bereits heute wird ab einem IV-Grad von 70 Prozent eine ganze Rente zugesprochen. Der Rentenanspruch beginnt ebenfalls wie bisher ab einem IV-Grad von 40 Prozent. Zwischen 40 und 70 Prozent ist das Rentensystem hingegen neu stufenlos.

Das ändert sich für Sie: Neben den gesundheitlichen Einschränkungen wird bei der Bemessung des IV-Grads verstärkt die verbleibende funktionelle Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Unsere Rückfragen klären wir vermehrt im Gespräch mit Ihnen als Ärztin oder Arzt. Sie können Ihre Patientin oder Ihren Patienten unterstützen, indem Sie uns eine umfassende Einschätzung der verbleibenden funktionellen Leistungsfähigkeit abgeben, unter Berücksichtigung aller beeinflussenden Faktoren wie z.B. vermehrter Pausenbedarf, Trag- und Hebelimiten, Wechsel zwischen stehenden und sitzenden Tätigkeiten, ruhige Umgebung etc.

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Vergütung von Arzneimitteln durch die IV

Ziel: Die Geburtsgebrechenmedikatmentenliste (GGML) wird aktualisiert. Neu wird eine Liste der Arzneimittel zur Behandlung von Geburtsgebrechen (Geburtsgebrechen-Spezialitätenliste; GG-SL) erstellt werden. Diese sollen nach den wzw-Kriterien von der IV und nach dem 20. Altersjahr im gleichen Umfang von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden.

Das ändert sich für Sie: Die detaillierte Liste ist aktuell noch in Ausarbeitung.

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Gut zu wissen

Unsere RAD-Ärztinnen und -Ärzte informieren Sie gerne an Ärztezirkeln über weitere Details der IV-Weiterentwicklung. Wenn Sie einen Zirkel organisieren und unsere Teilnahme wünschen, können Sie sich gerne melden: Hotline für Ärztinnen und Ärzte +41 62 837 85 80

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